SteveJ
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FĂŒr viele Autofahrer sind Verkehrskontrollen eine Stresssituation. đ§
Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder man wegen eines möglichen VerstoĂes angehalten wurde:
Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen.
Fragen zur Person muss man dabei zwingend richtig und vollstÀndig beantworten.
Auch muss man natĂŒrlich FĂŒhrerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können (aber nicht unbedingt an den Polizeibeamten aushĂ€ndigen).
Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollte man aber niemals beantworten.
Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird hÀufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"
NatĂŒrlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
Viele Autofahrer fĂŒhlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine ErklĂ€rung abzuliefern und einen VerstoĂ zuzugeben. đź
Ihr mĂŒsst und solltet aber auf diese Fangfrage allerdings niemals ausfĂŒhrlich antworten. Sagt stattdessen einfach neutral "Nein".
AuĂerdem mĂŒssen die Beamten Euch auf Euer Schweigerecht hinweisen â tun sie das nicht, sind Eure getĂ€tigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschrĂ€nkt verwertbar.
Doch man muss auch erst einmal belegen können, dass man nicht auf das Schweigerecht hingewiesen wurde.
Das kann im Einzelfall eher schwierig sein...
Haltet Euch also lieber zurĂŒck und belastet Euch nicht selbst mit spontanen ĂuĂerungen.
Ansonsten könnte Euch nÀmlich der Verkehrsverstoà auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn man bewusst zu schnell gefahren ist.
Dies kann dann ggf. das Strafmaà zusÀtzlich erhöhen...
DarĂŒber hinaus gibt es auch rein informative Fragen, die die Polizei gerne stellt.
Allerdings muss man auch diese ebenfalls nicht beantworten. Dazu zĂ€hlen auch Fragen ĂŒber Euer Reiseziel oder wo man herkommt.
Dies ist ebenfalls reine Privatsache und man muss darĂŒber keine Auskunft erteilen.
Jedoch sollten man besser auch nicht sagen, dass man einfach nur herumfÀhrt.
Das könnte Euch nĂ€mlich als "UnnĂŒtzes Hin- und Herfahren" nach §30 der StVO ausgelegt werden... đ
Sagt dann einfach, dass Ihr noch einen Weg zu erledigen hÀttet, oder weist die Polizisten neutral und höflich auf Euer Schweigerecht hin.
Habt Ihr tatsĂ€chlich einen VerstoĂ begangen und wurdet erwischt, zeigt Euch am besten einsichtig... đ
Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in gröĂere Schwierigkeiten als nötig.
Möchtet Ihr ein Verwarnungsgeld anfechten, dann könnt Ihr das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.
Sollte dazu juristisch noch etwas zu berichtigen oder zu ergÀnzen sein, hoffe ich auf die Mithilfe unserer charmanten "Boardjuristin" @Glamour Girl .
Quellen: MSN, StVO
Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder man wegen eines möglichen VerstoĂes angehalten wurde:
Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen.
Fragen zur Person muss man dabei zwingend richtig und vollstÀndig beantworten.
Auch muss man natĂŒrlich FĂŒhrerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können (aber nicht unbedingt an den Polizeibeamten aushĂ€ndigen).
Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollte man aber niemals beantworten.
Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird hÀufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"
NatĂŒrlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
Viele Autofahrer fĂŒhlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine ErklĂ€rung abzuliefern und einen VerstoĂ zuzugeben. đź
Ihr mĂŒsst und solltet aber auf diese Fangfrage allerdings niemals ausfĂŒhrlich antworten. Sagt stattdessen einfach neutral "Nein".
Der Grund dafĂŒr:
Besteht ein Anfangsverdacht, dann muss einen die Polizei zunĂ€chst ĂŒber den Vorwurf belehren, der im Raum steht.AuĂerdem mĂŒssen die Beamten Euch auf Euer Schweigerecht hinweisen â tun sie das nicht, sind Eure getĂ€tigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschrĂ€nkt verwertbar.
Doch man muss auch erst einmal belegen können, dass man nicht auf das Schweigerecht hingewiesen wurde.
Das kann im Einzelfall eher schwierig sein...
Haltet Euch also lieber zurĂŒck und belastet Euch nicht selbst mit spontanen ĂuĂerungen.
Ansonsten könnte Euch nÀmlich der Verkehrsverstoà auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn man bewusst zu schnell gefahren ist.
Dies kann dann ggf. das Strafmaà zusÀtzlich erhöhen...
DarĂŒber hinaus gibt es auch rein informative Fragen, die die Polizei gerne stellt.
Allerdings muss man auch diese ebenfalls nicht beantworten. Dazu zĂ€hlen auch Fragen ĂŒber Euer Reiseziel oder wo man herkommt.
Dies ist ebenfalls reine Privatsache und man muss darĂŒber keine Auskunft erteilen.
Jedoch sollten man besser auch nicht sagen, dass man einfach nur herumfÀhrt.
Das könnte Euch nĂ€mlich als "UnnĂŒtzes Hin- und Herfahren" nach §30 der StVO ausgelegt werden... đ
Sagt dann einfach, dass Ihr noch einen Weg zu erledigen hÀttet, oder weist die Polizisten neutral und höflich auf Euer Schweigerecht hin.
Fazit:
Verhaltet Euch bei Verkehrskontrollen dennoch stets kooperativ und freundlich, das macht Euer Leben leichter und auch das der Beamten.Habt Ihr tatsĂ€chlich einen VerstoĂ begangen und wurdet erwischt, zeigt Euch am besten einsichtig... đ
Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in gröĂere Schwierigkeiten als nötig.
Möchtet Ihr ein Verwarnungsgeld anfechten, dann könnt Ihr das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.
Sollte dazu juristisch noch etwas zu berichtigen oder zu ergÀnzen sein, hoffe ich auf die Mithilfe unserer charmanten "Boardjuristin" @Glamour Girl .
Quellen: MSN, StVO
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