Streit um temporäres Tempolimit

Ostridil

V:I:P
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Wer ein zeitlich begrenztes Tempolimit nicht versteht oder verstehen will und es dann missachtet, kann in Schwierigkeiten geraten. Schlimmer noch: Wird man erwischt, könnte Vorsatz angenommen werden-was zu erhöhten Bußgeldern führen kann. Das zeigt eine Entscheidung (Az: 2 Orbs 4/25) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. In dem Fall wurde auf der Autobahn die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 60 heruntergesetzt und entsprechend beschildert. Das geschah durch Klappschilder die an der Autobahn angebracht waren. Ein Autofahrer ignorierte die Schilder und fuhr mit Tempo 150 Km/h in eine Geschwindigkeitsmessung. Darauf folgten ein 900 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Fahrer legte Einspruch ein. Sein Argument: Er hätte die Beschilderung missverstanden, weil diese sehr verwirrend gewesen sei. Das hatte keinen Erfolg, die Sache ging vor Gericht. Das OLG wies die Rechtsbeschwerde jedoch ab. Wer so eine klare Beschilderung für verwirrend halte, sollte sich eher fragen, ob er kognitiv noch in der Lage sei, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen, so das Gericht. Zudem wäre jemand, der in ungewissen Verkehrssituationen unterwegs ist und etwas nicht versteht, ohnehin zu Vorsicht angehalten. Wer also diese Schilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich. Dann könnte das Bußgeld sogar verdoppelt werden.
 
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