SteveJ
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Für viele Autofahrer sind Verkehrskontrollen eine Stresssituation. 😧
Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder man wegen eines möglichen Verstoßes angehalten wurde:
Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen.
Fragen zur Person muss man dabei zwingend richtig und vollständig beantworten.
Auch muss man natürlich Führerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können (aber nicht unbedingt an den Polizeibeamten aushändigen).
Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollte man aber niemals beantworten.
Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"
Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. 😮
Ihr müsst und solltet aber auf diese Fangfrage allerdings niemals ausführlich antworten. Sagt stattdessen einfach neutral "Nein".
Außerdem müssen die Beamten Euch auf Euer Schweigerecht hinweisen – tun sie das nicht, sind Eure getätigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.
Doch man muss auch erst einmal belegen können, dass man nicht auf das Schweigerecht hingewiesen wurde.
Das kann im Einzelfall eher schwierig sein...
Haltet Euch also lieber zurück und belastet Euch nicht selbst mit spontanen Äußerungen.
Ansonsten könnte Euch nämlich der Verkehrsverstoß auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn man bewusst zu schnell gefahren ist.
Dies kann dann ggf. das Strafmaß zusätzlich erhöhen...
Darüber hinaus gibt es auch rein informative Fragen, die die Polizei gerne stellt.
Allerdings muss man auch diese ebenfalls nicht beantworten. Dazu zählen auch Fragen über Euer Reiseziel oder wo man herkommt.
Dies ist ebenfalls reine Privatsache und man muss darüber keine Auskunft erteilen.
Jedoch sollten man besser auch nicht sagen, dass man einfach nur herumfährt.
Das könnte Euch nämlich als "Unnützes Hin- und Herfahren" nach §30 der StVO ausgelegt werden... 🙈
Sagt dann einfach, dass Ihr noch einen Weg zu erledigen hättet, oder weist die Polizisten neutral und höflich auf Euer Schweigerecht hin.
Habt Ihr tatsächlich einen Verstoß begangen und wurdet erwischt, zeigt Euch am besten einsichtig... 😒
Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in größere Schwierigkeiten als nötig.
Möchtet Ihr ein Verwarnungsgeld anfechten, dann könnt Ihr das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.
Sollte dazu juristisch noch etwas zu berichtigen oder zu ergänzen sein, hoffe ich auf die Mithilfe unserer charmanten "Boardjuristin" @Glamour Girl .
Quellen: MSN, StVO
Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder man wegen eines möglichen Verstoßes angehalten wurde:
Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen.
Fragen zur Person muss man dabei zwingend richtig und vollständig beantworten.
Auch muss man natürlich Führerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können (aber nicht unbedingt an den Polizeibeamten aushändigen).
Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollte man aber niemals beantworten.
Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?"
Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"
Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. 😮
Ihr müsst und solltet aber auf diese Fangfrage allerdings niemals ausführlich antworten. Sagt stattdessen einfach neutral "Nein".
Der Grund dafür:
Besteht ein Anfangsverdacht, dann muss einen die Polizei zunächst über den Vorwurf belehren, der im Raum steht.Außerdem müssen die Beamten Euch auf Euer Schweigerecht hinweisen – tun sie das nicht, sind Eure getätigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.
Doch man muss auch erst einmal belegen können, dass man nicht auf das Schweigerecht hingewiesen wurde.
Das kann im Einzelfall eher schwierig sein...
Haltet Euch also lieber zurück und belastet Euch nicht selbst mit spontanen Äußerungen.
Ansonsten könnte Euch nämlich der Verkehrsverstoß auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn man bewusst zu schnell gefahren ist.
Dies kann dann ggf. das Strafmaß zusätzlich erhöhen...
Darüber hinaus gibt es auch rein informative Fragen, die die Polizei gerne stellt.
Allerdings muss man auch diese ebenfalls nicht beantworten. Dazu zählen auch Fragen über Euer Reiseziel oder wo man herkommt.
Dies ist ebenfalls reine Privatsache und man muss darüber keine Auskunft erteilen.
Jedoch sollten man besser auch nicht sagen, dass man einfach nur herumfährt.
Das könnte Euch nämlich als "Unnützes Hin- und Herfahren" nach §30 der StVO ausgelegt werden... 🙈
Sagt dann einfach, dass Ihr noch einen Weg zu erledigen hättet, oder weist die Polizisten neutral und höflich auf Euer Schweigerecht hin.
Fazit:
Verhaltet Euch bei Verkehrskontrollen dennoch stets kooperativ und freundlich, das macht Euer Leben leichter und auch das der Beamten.Habt Ihr tatsächlich einen Verstoß begangen und wurdet erwischt, zeigt Euch am besten einsichtig... 😒
Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in größere Schwierigkeiten als nötig.
Möchtet Ihr ein Verwarnungsgeld anfechten, dann könnt Ihr das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.
Sollte dazu juristisch noch etwas zu berichtigen oder zu ergänzen sein, hoffe ich auf die Mithilfe unserer charmanten "Boardjuristin" @Glamour Girl .
Quellen: MSN, StVO
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