Verkehr: Besteck könnte teures Bußgeld verursachen.

Ostridil

V:I:P
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Wenn die Herbstsonne scheint, das Laub bunt ist und die Temperaturen wohlige 20 Grad anzeigen, dann hören viele den Ruf nach Picknick, und natürlich wird dazu alles mögliche eingepackt-nur eins sollte man auf keinen Fall dabei haben, denn sonst wirds richtig teuer. Denn zu einem richtigen Picknick braucht man ein Messer, wie soll man sonst Wurst oder Käse schneiden. Aber Halt!!! hier könnte es richtig teuer werden. Denn so ein handliches Gerät darf nicht einfach mitgenommen werden-aus welchem Grund auch immer. So hat der ADAC erklärt, das das mitführen von Messern sogar generell verboten ist. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro rechnen. Doch die Vorschriften gehen noch weiter, auch wer ein Messer ohne verschlossenen Behälter im Verkehr mit sich führt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Und nein, wer glaubt das Handschuhfach sei mehr oder weniger verschlossen der irrt, der Ort erfüllt nicht alle Kriterien. Warum das alles? Weil das Messer auch dort griffbereit liegt. Aber muss jetzt mein geliebtes Taschenmesser zu Hause bleiben. Nein, nur Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm Länge, oder Einhandmesser sind verboten. Also lieber schon zu Hause Käse und Co zerkleinern, denn es spart nicht nur Bußgeld, sondern erleichtert auch das Picknick vor Ort.
 
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