Verkehr: Besteck könnte teures Bußgeld verursachen.

Ostridil

V:I:P
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Wenn die Herbstsonne scheint, das Laub bunt ist und die Temperaturen wohlige 20 Grad anzeigen, dann hören viele den Ruf nach Picknick, und natürlich wird dazu alles mögliche eingepackt-nur eins sollte man auf keinen Fall dabei haben, denn sonst wirds richtig teuer. Denn zu einem richtigen Picknick braucht man ein Messer, wie soll man sonst Wurst oder Käse schneiden. Aber Halt!!! hier könnte es richtig teuer werden. Denn so ein handliches Gerät darf nicht einfach mitgenommen werden-aus welchem Grund auch immer. So hat der ADAC erklärt, das das mitführen von Messern sogar generell verboten ist. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro rechnen. Doch die Vorschriften gehen noch weiter, auch wer ein Messer ohne verschlossenen Behälter im Verkehr mit sich führt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Und nein, wer glaubt das Handschuhfach sei mehr oder weniger verschlossen der irrt, der Ort erfüllt nicht alle Kriterien. Warum das alles? Weil das Messer auch dort griffbereit liegt. Aber muss jetzt mein geliebtes Taschenmesser zu Hause bleiben. Nein, nur Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm Länge, oder Einhandmesser sind verboten. Also lieber schon zu Hause Käse und Co zerkleinern, denn es spart nicht nur Bußgeld, sondern erleichtert auch das Picknick vor Ort.
 

tsunami

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Danke Ostridil für dieses Thema
Zu diesem Thema könnten noch einige wichtige Aspekte hinzugefügt werden:

  1. Ausnahmen für bestimmte Zwecke: Es gibt bestimmte Ausnahmen für das Mitführen von Messern, wenn sie für bestimmte legale Zwecke genutzt werden. Beispielsweise dürfen Messer für berufliche Tätigkeiten, beim Angeln, Camping oder bei der Jagd mitgeführt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden. Wichtig ist hierbei, den Zweck glaubhaft nachzuweisen.
  2. Unterschiede je nach Bundesland: Die Messer-Gesetzgebung kann sich je nach Bundesland unterscheiden, da einige Länder strengere Vorschriften haben als andere. Es lohnt sich, sich über die regionalen Bestimmungen zu informieren, bevor man sich mit einem Messer auf den Weg macht.
  3. Verbotene Orte: An bestimmten Orten, wie öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Volksfeste, Demonstrationen) oder in Verkehrsmitteln (z.B. Busse, Bahnen), ist das Mitführen von Messern komplett verboten, unabhängig von der Klingenlänge.
  4. Verkehrsrechtliche Folgen: Wenn man ein Messer im Auto oder in der Tasche mit sich führt, das gegen die Bestimmungen verstößt, kann dies nicht nur Bußgelder, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben, wenn die Gefährdung anderer nachgewiesen wird.
  5. Verpackung als Schutzmaßnahme: Wenn das Messer verpackt oder in einem verschlossenen Behälter transportiert wird, kann dies zur Sicherheit beitragen. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass der Behälter nicht leicht zu öffnen ist, um das Messer direkt greifbar zu machen.
  6. Kinder und Jugendliche: Besonders wichtig ist es, zu beachten, dass Minderjährige gar keine Messer mit sich führen dürfen, selbst wenn es sich um kleine Taschenmesser handelt. Eltern haften in solchen Fällen und sollten besonders darauf achten, dass ihre Kinder keine verbotenen Gegenstände mitführen.
  7. Alternative Schneidewerkzeuge: Für ein Picknick kann man statt eines klassischen Messers auch Plastik- oder Einwegmesser nutzen, die keinerlei rechtlichen Beschränkungen unterliegen und sicherer sind, wenn man im Freien ist.
  8. Verhalten bei einer Kontrolle: Sollten Polizei oder andere Behörden eine Kontrolle durchführen, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und kooperativ zu handeln. Im Zweifelsfall hilft es, sich auf die Vorschriften zu berufen, die das Mitführen eines legalen Messers rechtfertigen.
 
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