Sex gegen Geld verbieten - Was haltet Ihr davon?

Wart Ihr schon mal bei einer Prostituierten?

  • Ja, regelmäßig.

    Stimmen: 2 5,7%
  • Ja, schon mehrmals.

    Stimmen: 11 31,4%
  • Ja, ich hab's einmal ausprobiert.

    Stimmen: 1 2,9%
  • Noch nicht, würde mich aber schon interessieren.

    Stimmen: 4 11,4%
  • Kommt für mich nicht in Frage...

    Stimmen: 17 48,6%

  • Umfrageteilnehmer
    35

SteveJ

V:I:P
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Leuchtreklamen flimmern in grellem Rot vor den Läden.
Herzchen-Symbole und verschnörkelte “Girls“-Schriftzüge lassen schnell erahnen, was es hinter verschlossenen Türen zu kaufen gibt: Sex mit Frauen. :redface)

Mit dem Prostitutionsgesetz der damals rot-grünen Koalition ist Prostitution in Deutschland seit 2002 nicht mehr sittenwidrig – genau genommen legal.
Damit sollte die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten geschützt werden.
Seither gehören Rotlichtviertel mit ihren Straßenstrichs und Bordellen zum Straßenbild vieler deutscher Städte dazu.

Mittlerweile gibt es neue Überlegungen zu einer 180°-Wende und den Sexkauf in Deutschland komplett zu verbieten! :oops:

Das heißt:
Derjenige, der die Leistungen einer Prostituierten in Anspruch nimmt, sprich der Freier, soll bestraft werden.
Die Prostituierte selbst bleibt dagegen straffrei.
Ziel sei es, “menschenunwürdige Zustände in der Prostitution“ zu beenden, da das einstige Ziel der Liberalisierung, nämlich der Schutz von Frauen, verfehlt worden sei.
Seit 2002 habe sich die Situation für Frauen “drastisch verschlechtert“, heißt es.
"Anstelle der Prostituierten haben vor allem Zuhälter und Betreiber von Bordellen, FKK-Clubs und Laufhäusern enorm profitiert.“

Ein Sex-Portal suchte im Sommer sogar per Online-Annonce nach einem Bordell-Tester, um "verschiedene erotische Etablissements zu besuchen und eine objektive Bewertung ihrer Dienstleistungen und Atmosphäre abzugeben.“
Es hatten sich da wohl etwa 150 Interessenten gemeldet...

Als Lösung präsentiert man das “Nordische Drei-Säulen-Modell“.

Dies sieht vor:
  • Präventions- und Ausstiegsangebote fördern
  • Opferschutz und Bestrafung von Sexkauf etablieren
  • das Verbot auch vor Ort durchsetzen.
Dieses Modell existiert – wie der Name schon sagt – vor allem in den nordischen Ländern Europas: Norwegen, Island, Irland, Schweden.
Als erstes Land führte Schweden 1999 ein Sexkaufverbot ein, drei Jahre später legalisierte Deutschland die Prostitution.

Während 26 Prozent aller deutschen Männer mindestens einmal in ihrem Leben sexuelle Handlungen kauften, sind es in Schweden sieben Prozent.
Das ergab eine deutsch-schwedische Umfrage der Institute Novus und Norstat.
Ende 2022 waren laut Behörden 28.280 Prostituierte gemeldet. Der Verband deutscher Laufhäuser schätzt die Zahl auf etwa 60.000.
Die Organisation Doña Carmen, die sich für Prostituierte einsetzt, geht von rund 90.000 aus. Die Dunkelziffer dürfte enorm sein.

Über weitere Details könnt Ihr Euch bei Bedarf ja selbst in den Medien informieren.

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Ich persönlich habe solche Angebote auch ab und an schon mal genutzt.
Das erste Mal war bei einem Besuch in Hamburg.
Wir waren da mehrere Jungs (ein paar wohl schon mit einschlägigen Erfahrungen) und es siegte auch bei mir die Neugier.
Wir waren auch bei einem Junggesellenabschied mal in einem Stripclub und haben uns eine private Show gegönnt.

Letztes Jahr in Amsterdam haben wir uns auch mal die "legendären" Damen in den Schaufenstern angesehen.
Das war aber z.T. echt ein Gruselkabinett... 🙈
Mehr als Schauen hatten wir da aber auch nicht im Sinn...

Grundsätzlich ist das Ganze ein schwieriges Thema, weil man grade als unerfahrener Freier nicht unbedingt erkennen kann, ob die Prostituierte "freiwillig" arbeitet oder Opfer von Zwangsprostitution und Zuhälterei ist.

Wie seht Ihr das?
 
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bodywatch

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Bitte beachten: Die Frage betrifft das Thema Prostitution. Politische Antworten bitte unterlassen.
 
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AntiTrust

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Wie seht Ihr das?

SteveJ, lass bitte endlich mal die Politik aus deinen Themen raus! Du bist nicht erst seit heute dabei, du kennst die Boardregeln ganz genau. Du möchtest im Celebboard über Prostitution diskutieren? Dann mach das, aber benutze deine Threads nicht ständig, um dabei "versteckt" dein Interesse an Politik auszudrücken. Dafür gibt es andere Foren. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, deine persönlichen Erfahrungen zu schildern, ohne dabei irgendwie (deutsche) Parteipositionen/Parteidebatten zu erwähnen.

Und jetzt noch zur Prostitution: Habe ich selbst bisher nicht in Anspruch genommen.
 

Glamour Girl

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Rein juristisch ist zum Thema "Sexkaufverbot" folgendes festzustellen:

Die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person gegen deren erkennbaren Willen, unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit usw. ist bereits als - je nach Vorgehensweise des Täters und Art der vorgenommenen Handlung - sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung strafbar (§ 177 StGB).

Der Strafrahmen beginnt - je nach Vorgehensweise des Täters, Art der vorgenommenen Handlung und weiteren Tatumständen - bei Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, die möglichen Höchststrafen betragen je nach vorgenannten Kriterien Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren (ebd.)

Ebenso strafbar ist es, minderjährige oder sonst vom Täter abhängige Personen zur Prostitution zu bestimmen (auch wenn dies nicht unmittelbar durch Gewalt, Drohung o. ä. erfolgt, für solche Fälle siehe oben), oder eine grundsätzlich aus freien Stücken der Prostitution nachgehende Person (für Fälle, in denen sie das schon nicht freiwillig tut, siehe oben) dabei auszubeuten, zu überwachen, ihr Vorschriften über Umfang, Inhalt usw. der von ihr angebotenen Leistungen, über die von ihr akzeptierten Kunden usw. zu machen. Der Strafrahmen reicht je nach konkretem Tatbestand und Umständen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren (§§ 180a, 181a StGB).

Rein juristisch erschließt es sich somit nicht, was ein Verbot einvernehmlich geschlossener Dienstverträge (§ 611 ff. BGB) über die Vornahme sexueller Handlungen vor, an oder mit dem Dienstberechtigten soll.
 

Brian

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Ich denke mal wenn beide Personen einverstanden sind sehe ich keinen Grund etwas gegen Sex auf Bezahlung zu sagen.Es ist doch besser wenn Menschen dort ihre Bedürfnisse befriedigen als wenn sie Frauen irgendwo auflauern und dann missbrauchen...
 
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Ich kann mit gutem Gewissen schreiben, dass ich noch nie bei einer Prostituierten war. Doch sexuelle Dienstleistungen zu verbieten, geht zu weit. Verbieten muss man Ausbeutung und Gewalt. (...)

Edit: keine Politik
 
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Crippler

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Rein juristisch ist zum Thema "Sexkaufverbot" folgendes festzustellen:

Die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person gegen deren erkennbaren Willen, unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit usw. ist bereits als - je nach Vorgehensweise des Täters und Art der vorgenommenen Handlung - sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung strafbar (§ 177 StGB).

Der Strafrahmen beginnt - je nach Vorgehensweise des Täters, Art der vorgenommenen Handlung und weiteren Tatumständen - bei Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, die möglichen Höchststrafen betragen je nach vorgenannten Kriterien Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren (ebd.)

Ebenso strafbar ist es, minderjährige oder sonst vom Täter abhängige Personen zur Prostitution zu bestimmen (auch wenn dies nicht unmittelbar durch Gewalt, Drohung o. ä. erfolgt, für solche Fälle siehe oben), oder eine grundsätzlich aus freien Stücken der Prostitution nachgehende Person (für Fälle, in denen sie das schon nicht freiwillig tut, siehe oben) dabei auszubeuten, zu überwachen, ihr Vorschriften über Umfang, Inhalt usw. der von ihr angebotenen Leistungen, über die von ihr akzeptierten Kunden usw. zu machen. Der Strafrahmen reicht je nach konkretem Tatbestand und Umständen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren (§§ 180a, 181a StGB).

Rein juristisch erschließt es sich somit nicht, was ein Verbot einvernehmlich geschlossener Dienstverträge (§ 611 ff. BGB) über die Vornahme sexueller Handlungen vor, an oder mit dem Dienstberechtigten soll.
Dem kann ich nur zustimmen!
 

SteveJ

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Ich habe nun nach einigen Bedenken bzw. Kritik der "Rennleitung" (stellvertretend hier @bodywatch) den Ausgangsthread weitestgehend entschärft und entpolitisiert.
Mein Ziel war es, eine sachliche Diskussion zu dem Thema anzuregen und ich habe auch Antworten wie von unserer charmanten Juristin @Glamour Girl erwartet und bekommen. (y)
Auch wenn ich das persönlich nicht ganz so extrem gesehen habe, war ich damit wohl am Rande der erlaubten Spielregeln unterwegs. :redface)

Da ich persönlich durchaus kritikfähig bin, v.a. wenn es sich um eine ernstgemeinte und konstruktive Kritik handelt, habe ich nun entsprechend reagiert und hoffe, dass damit alle Seiten wieder zufrieden sind.
 

bodywatch

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Da erhitzt das Thema anfänglich so die Gemüter .. und dann ist tote Hose ;)

Wieder was gelernt ...
 

marillo

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Die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person gegen deren erkennbaren Willen, unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit usw. ist bereits als - je nach Vorgehensweise des Täters und Art der vorgenommenen Handlung - sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung strafbar (§ 177 StGB).

Der Strafrahmen beginnt - je nach Vorgehensweise des Täters, Art der vorgenommenen Handlung und weiteren Tatumständen - bei Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, die möglichen Höchststrafen betragen je nach vorgenannten Kriterien Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren (ebd.)
Nur so aus Interesse: Übergriff = Zote, Nötigung = Grapschen?

Und damit´s nicht so offtopic wird: War selbst schon öfter mit Kumpels im Puff. Dienstleistungen hab ich dort für mich nicht in Anspruch genommen.

Spendiert Mann ´nen Sekt hats was vom Psychologen und unterhaltsam ist es auch. Szenen spielen sich da ab... uferlos.
 

Glamour Girl

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Nur so aus Interesse: Übergriff = Zote, Nötigung = Grapschen?
"Zoten" sind strafrechtlich grundsätzlich tatbestandslos, nur unter engen Voraussetzungen kann im Einzelfall eine Strafbarkeit als Beleidigung (§ 185 StGB) infrage kommen.

"Grabschen" ist zunächst ein Übergriff, der zur Nötigung wird, wenn der Täter zur Tatbegehung Gewalt anwendet, dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, oder eine Lage ausnutzt, indem ihm das Opfer schutzlos ausgeliefert ist.
 
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