SteveJ
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Wer von einem Blitzer erwischt wird, sucht oft nach Ausreden, um dem Bußgeld, einem Fahrverbot und möglichen Punkten in Flensburg zu entgehen.
Doch Vorsicht!
Manche Rechtfertigungsversuche bringen nicht nur nichts, sondern können im schlimmsten Fall schwer nach hinten losgehen und die Strafe kräftig nach oben treiben, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht von Geblitzt.de.
Doch Vorsicht!
Manche Rechtfertigungsversuche bringen nicht nur nichts, sondern können im schlimmsten Fall schwer nach hinten losgehen und die Strafe kräftig nach oben treiben, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht von Geblitzt.de.
Ein paar Beispiele:
- “Ich hatte es eilig“
Diese Erklärung oder Ähnliches wie “Ich hatte einen wichtigen Termin“ oder “Ich war spät dran“ sollte man lassen, warnt Anwalt Louven.
Begründung:
Beim Versuch, das Verhalten so zu rechtfertigen, räumen Raser zumindest indirekt ein, die Geschwindigkeitsüberschreitung billigend in Kauf genommen zu haben.
Schlimmer noch:
“Solche Erklärungen deuten auf Vorsatz hin und können die Strafe sogar erhöhen, da sie zeigen, dass der Tempo-Verstoß bewusst in Kauf genommen wurde“, erklärt der Anwalt.
Vorsatz kann zu einer Verdoppelung der sogenannten Regelgeldbuße führen!
- “Das Schild hat keinen Sinn“
Diese Erklärung spart man sich besser auch.
Denn: “Verkehrszeichen sind verbindlich, auch wenn sie subjektiv unnötig erscheinen“, betont Louven.
“Ist die Geschwindigkeit etwa aufgrund einer Baustelle beschränkt, ohne dass Bauarbeiten tatsächlich zu sehen sind, muss dem Schild trotzdem gefolgt werden.“
Mit einer Diskussion über Sinn oder Zweck der Beschilderung lasse sich ein Bußgeld daher nicht vermeiden.
Und wieder: Achtung, Vorsatz! Man räumt mit dieser Ausrede ein, das Schild bewusst ignoriert zu haben.
Indirekt werde Vorsatz auch mit Erklärungen eingeräumt wie: “Ich dachte, die Ampel sei defekt, weil sie so lange auf Rot stand“, sagt der Anwalt.
“Zudem sind Aussagen wie diese schwer zu beweisen und führen selten zum Erfolg, insbesondere, wenn die Ampel tatsächlich funktionierte.“
- "Das ist doch alles Abzocke!“
Der pauschale Hinweis auf eine vermeintliche “Abzocke“ ist im Bußgeldverfahren zumindest rechtlich wenig hilfreich oder zielführend, warnt Louven.
“Zudem erweckt dies in gewisser Weise den Anschein, als sei jemand anders für das eigene Fehlverhalten verantwortlich.“
Viele Richter werten den Hinweis auf “Abzocke“ sogar noch negativ zulasten des Betroffenen, da sich hierdurch mangelnde Einsicht oder fehlendes Schuldbewusstsein zeige.
- “Ich war’s nicht“
Auch diese Ausrede führe oft ins Leere, da Behörden den Fahrer und die Tat sorgfältig prüfen, sagt der Anwalt von Geblitzt.de.
“Im Zweifel kann ein anthropologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.“
In dem Fall wird eine Vielzahl individueller Merkmale des Gesichts untersucht.
Da bereits Teile des Gesichts dafür ausreichen, ist das Risiko, dass die Identität bestätigt wird, hoch.
Achtung: Die Kosten des Gutachtens muss der Betroffene im Falle der Identifizierung zusätzlich zur Geldbuße tragen.
Louven warnt:
“Wer in diesem Zusammenhang außerdem einen falschen Fahrer beschuldigt, begeht eine Straftat.
Die sogenannte falsche Verdächtigung wird entsprechend verfolgt und geahndet.“