SteveJ
V:I:P
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Zwar hat jeder laut Grundgesetz (Artikel 2 und 5) das Recht, die schwarz-rot-goldene Deutschlandfahne vor seinem Haus, auf dem Balkon oder am Auto zu zeigen.
Das sieht man gerade jetzt zur Fußball-EM wieder häufiger.
Doch Vorsicht! Nicht alles, was schwarz-rot-gold ist, darf sich der Otto-Normal-Verbraucher an den Mast hängen.
Diese darf aber nur an Gebäuden des Bundes angebracht werden! Das regelt Paragraf 124 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG).
Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro!
Laut Gesetz betrifft das aber auch Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen – wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen, die sogenannte Bundeswappenflagge.
Im Gesetz ist sogar geregelt, wann Verwechslungsgefahr vorliegt:
"Wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt.“
Gleiches gilt für alle Versionen mit Landeswappen. Selbst die Wappen dürfen nur von den jeweiligen Behörden verwendet werden.
Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können dagegen ohne Bußgeldgefahr genutzt werden.
In besonderen Situationen dürfen selbst Normalbürger die Bundesflaggen verwenden:
Entweder, wenn sie eine Erlaubnis haben – oder "die Verwendung nicht den Eindruck erweckt, dass die Fahne amtlich verwendet und Deutschland und sein Staat verunglimpft werden.“
Was ein "amtlicher Eindruck" ist, ist allerdings Ermessenssache...
Nutzen Fußball-Fans bei Länderspielen die Bundeswappenflagge, wird das zwar in aller Regel geduldet, man sollte aber trotzdem besser darauf verzichten.
Das Bundesinnenministerium verweist dazu noch auf eine Flaggen-Etiquette:
Übrigens:
Nicht geschützt ist die alte Flagge der DDR.
Die kann jeder verwenden, denn der ehemalige SED-Staat existiert nicht mehr.
Verboten sind dagegen alle Fahnen des Nazi-Regimes.
Flaggen des Kaiserreiches, wie etwa der älteren Reichskriegsflagge, sind zwar nicht per se verboten.
Das Hissen kann aber unter gewissen Umständen als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden...
Das sieht man gerade jetzt zur Fußball-EM wieder häufiger.
Doch Vorsicht! Nicht alles, was schwarz-rot-gold ist, darf sich der Otto-Normal-Verbraucher an den Mast hängen.
So typisch deutsch die Farben sind, so sind es auch die Bürokratie und Gesetze:
Bei der Flagge mit dem Adler handelt es sich meist um die Bundesdienstflagge.Diese darf aber nur an Gebäuden des Bundes angebracht werden! Das regelt Paragraf 124 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG).
Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro!
Laut Gesetz betrifft das aber auch Flaggen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen – wie zum Beispiel die Bundesflagge mit dem Bundeswappen, die sogenannte Bundeswappenflagge.
Im Gesetz ist sogar geregelt, wann Verwechslungsgefahr vorliegt:
"Wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt.“
Gleiches gilt für alle Versionen mit Landeswappen. Selbst die Wappen dürfen nur von den jeweiligen Behörden verwendet werden.
Als reine Fantasiegebilde erkennbare "Adler"-Flaggen können dagegen ohne Bußgeldgefahr genutzt werden.
In besonderen Situationen dürfen selbst Normalbürger die Bundesflaggen verwenden:
Entweder, wenn sie eine Erlaubnis haben – oder "die Verwendung nicht den Eindruck erweckt, dass die Fahne amtlich verwendet und Deutschland und sein Staat verunglimpft werden.“
Was ein "amtlicher Eindruck" ist, ist allerdings Ermessenssache...
Nutzen Fußball-Fans bei Länderspielen die Bundeswappenflagge, wird das zwar in aller Regel geduldet, man sollte aber trotzdem besser darauf verzichten.
Das Bundesinnenministerium verweist dazu noch auf eine Flaggen-Etiquette:
- Flagge unbedingt richtig herum aufhängen, um ihre Würde nicht zu verletzen!
- Bei mehreren Flaggenmasten, Fahnen so aufhängen, dass möglichst kein leerer Mast dazwischensteht.
Übrigens:
Nicht geschützt ist die alte Flagge der DDR.
Die kann jeder verwenden, denn der ehemalige SED-Staat existiert nicht mehr.
Verboten sind dagegen alle Fahnen des Nazi-Regimes.
Flaggen des Kaiserreiches, wie etwa der älteren Reichskriegsflagge, sind zwar nicht per se verboten.
Das Hissen kann aber unter gewissen Umständen als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden...