Bußgeld für Radfahrer

tsunami

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ier sind 50 häufige Verkehrsverstöße für Radfahrende in Deutschland, einschließlich der jeweiligen Bußgelder:

  1. Befahren eines Radwegs in falscher Richtung: 20-35 Euro
  2. Benutzung eines linksseitigen Radwegs: 55-100 Euro
  3. Einbahnstraße in falscher Richtung befahren: 20-35 Euro
  4. Vorschriftswidrige Nutzung des Gehwegs: 55-100 Euro
  5. Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs: 25-40 Euro
  6. Befahren einer Fußgängerzone: 25-40 Euro
  7. Nicht angepasste Geschwindigkeit auf Geh- und Radwegen: 15 Euro
  8. Verstoß gegen Verkehrszeichen: 25-40 Euro
  9. Nicht auf der rechten Seite gefahren trotz Schutzstreifen: 15-30 Euro
  10. Rechtsfahrgebot missachtet: 15-25 Euro
  11. Fehler beim Abbiegen: 15-30 Euro
  12. Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen: 70 Euro
  13. Nebeneinander fahren und andere behindern: 20-30 Euro
  14. Freihändig fahren: 5 Euro
  15. Beförderung eines Kindes ohne Sicherheitsvorrichtungen: 5 Euro
  16. Unzulässige Beförderung von Personen: 5 Euro
  17. Mangelhafte Beleuchtung: 20-35 Euro
  18. Beleuchtung nicht benutzt bei Dunkelheit: 20-35 Euro
  19. Nicht vorschriftsmäßige Klingel: 15 Euro
  20. Defekte Bremsen: 10 Euro
  21. Verkehrssicherheit durch Fahrzeugmängel beeinträchtigt: 80 Euro
  22. Missachtung von Haltgeboten: 25 Euro
  23. Rechtswidrige Nutzung elektronischer Geräte: 55 Euro
  24. Missachtung von Rotlicht: 60-180 Euro
  25. Nicht anhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: 35-75 Euro
  26. Bahnübergang bei geschlossener Schranke überqueren: 350 Euro
  27. Fußgängern am Zebrastreifen den Übergang verweigern: 40 Euro
  28. Fahren unter Hörbeeinträchtigung durch Geräte: 15 Euro
  29. Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen: 15-40 Euro
  30. Verursachung von Unfällen durch unangemessenes Verhalten: 70 Euro und mehr
  31. Befahren einer nicht freigegebenen Straße: 20-35 Euro
  32. Fahren ohne vorgeschriebenen Helm (bei Kindern): 5 Euro
  33. Keine Versicherung für das Fahrrad: 25-80 Euro
  34. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (wenn erforderlich): 250 Euro
  35. Verstoß gegen die Fahrradverordnung: 25-100 Euro
  36. Parken auf Radwegen: 20-40 Euro
  37. Nicht beachten von Beschilderungen an Baustellen: 25 Euro
  38. Überholen unter Missachtung der Abstandsregel: 60-100 Euro
  39. Zufahren auf Radwege ohne Vorankündigung: 40 Euro
  40. Vorschriftswidrige Nutzung von E-Bikes: 40-100 Euro
  41. Rücksichtsloses Fahren: 60 Euro
  42. Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern: 70 Euro
  43. Fahren bei schlechter Sicht ohne Licht: 20-35 Euro
  44. Fahren in geschlossener Ortschaft ohne Licht: 20-35 Euro
  45. Lärm durch nicht vorschriftsmäßige Hupe: 15 Euro
  46. Befahren von Tunneln ohne Licht: 20-35 Euro
  47. Befahren von Straßen in nicht zulässiger Weise: 25-100 Euro
  48. Verstoß gegen Handynutzung im Straßenverkehr: 55 Euro
  49. Halten auf Gehwegen ohne Beschilderung: 20-35 Euro
  50. Missachtung der Verkehrsregeln während einer Veranstaltung: 40 Euro
Diese Bußgelder sind abhängig von der Schwere des Verstoßes und können variieren. Für weitere Informationen und Details zu den Verkehrsregeln für Radfahrende kannst du den vollständigen Bußgeldkatalog auf den Webseiten des ADFC oder anderer Verkehrsrechtsquellen einsehen
 

Spezi30

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dass freihändig fahren soviel günstiger ist als die Benutzung des falschen Radweges ist echt cringe
 

Spritdealer

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Jeden Abend wenn ich vom Firmengelände abbiege kommen mir von links Radahrer, Scooterfahrer und andere entgegen, obwohl es eine Einbandstraße ist. Juckt niemanden und scheinbar nimmt man es da mit bei der Rennleitung auch nicht ganz so ernst. Was könnte da Geld verdient werden?
 

Jeaniholic

Special Member
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Oh, es gibt eine Fahrradverordnung? Nie davon gehört.
 
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