tsunami
Special Member
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ier sind 50 häufige Verkehrsverstöße für Radfahrende in Deutschland, einschließlich der jeweiligen Bußgelder:
- Befahren eines Radwegs in falscher Richtung: 20-35 Euro
- Benutzung eines linksseitigen Radwegs: 55-100 Euro
- Einbahnstraße in falscher Richtung befahren: 20-35 Euro
- Vorschriftswidrige Nutzung des Gehwegs: 55-100 Euro
- Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs: 25-40 Euro
- Befahren einer Fußgängerzone: 25-40 Euro
- Nicht angepasste Geschwindigkeit auf Geh- und Radwegen: 15 Euro
- Verstoß gegen Verkehrszeichen: 25-40 Euro
- Nicht auf der rechten Seite gefahren trotz Schutzstreifen: 15-30 Euro
- Rechtsfahrgebot missachtet: 15-25 Euro
- Fehler beim Abbiegen: 15-30 Euro
- Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen: 70 Euro
- Nebeneinander fahren und andere behindern: 20-30 Euro
- Freihändig fahren: 5 Euro
- Beförderung eines Kindes ohne Sicherheitsvorrichtungen: 5 Euro
- Unzulässige Beförderung von Personen: 5 Euro
- Mangelhafte Beleuchtung: 20-35 Euro
- Beleuchtung nicht benutzt bei Dunkelheit: 20-35 Euro
- Nicht vorschriftsmäßige Klingel: 15 Euro
- Defekte Bremsen: 10 Euro
- Verkehrssicherheit durch Fahrzeugmängel beeinträchtigt: 80 Euro
- Missachtung von Haltgeboten: 25 Euro
- Rechtswidrige Nutzung elektronischer Geräte: 55 Euro
- Missachtung von Rotlicht: 60-180 Euro
- Nicht anhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: 35-75 Euro
- Bahnübergang bei geschlossener Schranke überqueren: 350 Euro
- Fußgängern am Zebrastreifen den Übergang verweigern: 40 Euro
- Fahren unter Hörbeeinträchtigung durch Geräte: 15 Euro
- Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen: 15-40 Euro
- Verursachung von Unfällen durch unangemessenes Verhalten: 70 Euro und mehr
- Befahren einer nicht freigegebenen Straße: 20-35 Euro
- Fahren ohne vorgeschriebenen Helm (bei Kindern): 5 Euro
- Keine Versicherung für das Fahrrad: 25-80 Euro
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (wenn erforderlich): 250 Euro
- Verstoß gegen die Fahrradverordnung: 25-100 Euro
- Parken auf Radwegen: 20-40 Euro
- Nicht beachten von Beschilderungen an Baustellen: 25 Euro
- Überholen unter Missachtung der Abstandsregel: 60-100 Euro
- Zufahren auf Radwege ohne Vorankündigung: 40 Euro
- Vorschriftswidrige Nutzung von E-Bikes: 40-100 Euro
- Rücksichtsloses Fahren: 60 Euro
- Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern: 70 Euro
- Fahren bei schlechter Sicht ohne Licht: 20-35 Euro
- Fahren in geschlossener Ortschaft ohne Licht: 20-35 Euro
- Lärm durch nicht vorschriftsmäßige Hupe: 15 Euro
- Befahren von Tunneln ohne Licht: 20-35 Euro
- Befahren von Straßen in nicht zulässiger Weise: 25-100 Euro
- Verstoß gegen Handynutzung im Straßenverkehr: 55 Euro
- Halten auf Gehwegen ohne Beschilderung: 20-35 Euro
- Missachtung der Verkehrsregeln während einer Veranstaltung: 40 Euro