Das Landgericht München wird den Fall Uli Hoeneß ab dem10. März 2014 verhandeln.
Der Präsident des FC Bayern soll Erträge aus Aktiengeschäften in der Schweiz vor dem Fiskus versteckt haben.
Jetzt wird es ernst für Uli Hoeneß. Die Wirtschaftsstrafkammer des Oberlandesgerichts München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen den Präsidenten des FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013 "unverändert" zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Prozess beginnt am 10. März 2014. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt. Hoeneß wird Einkommensteuerhinterziehung vorgeworfen. Der 61-Jährige hatte im Januar bei den Finanzbehörden Selbstanzeige gestellt und zugegeben, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei einer Züricher Bank nicht versteuert zu haben.
Dort hatte er seine Erträge aus Aktien- und Devisengeschäften gelagert. Wie viel Geld Hoeneß insgesamt in der Schweiz deponiert hatte, ist noch unklar.
Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt. Trotz der Steueraffäre blieb Hoeneß bisher Aufsichtsratschef des FC Bayern.
"Ich habe wie 48.000 andere Deutsche eine Selbstanzeige gestellt und wüsste nicht, warum meine nicht gültig sein sollte. Ich werde in aller Ruhe abwarten, wie die Selbstanzeige zu Ende geht, und dann sehen, wie es weitergeht. Ich bin zuversichtlich, dass es ein gutes Ende gibt", hatte Hoeneß im Juli gesagt.
Quelle : welt.de // lwa