Nach zähen Verhandlungen: EU einigt sich auf schärfere Regeln für künstliche Intelligenz (KI)

SteveJ

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Es seien weltweit die ersten Regeln für KI, teilten Europaparlament und die EU-Staaten am gestrigen Freitagabend in Brüssel mit.

Unter künstlicher Intelligenz versteht man den Versuch, menschliches Lernen und Denken auf den Computer zu übertragen.
Ziel ist es, komplexe Aufgaben erledigen zu lassen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern.

Generelle Problemlösungsmaschinen (Artificial General Intelligence) sind trotz aller Fortschritte noch nicht in Sicht.
Allerdings finden enger definierte KI-Anwendungen in unserer heutigen Welt bereits breite Verwendung:
Dazu zählen etwa automatische Übersetzungen, personalisierte Empfehlungen beim Online-Shopping, Gesichtserkennung am Handy, aber auch intelligente Thermostate oder Navis.

Auch die Anwendungen der generativen KI wie der Text-Roboter ChatGPT gehören zu den enger definierten KI-Anwendungen.

Warum braucht man ein Gesetz dafür?

KI gilt als Zukunftstechnologie. Experten vermuten, dass die Technologie künftig praktisch alle Aspekte in der Wirtschaft, aber auch im Alltag betreffen könnte und sich zum Beispiel der Arbeitsmarkt dadurch massiv wandeln wird:
Manche Jobs werden sich verändern, andere werden vielleicht ganz verschwinden.

KI gilt aber auch als Technologie, die Gefahren birgt. So warnte etwa der Chef des ChatGPT-Erfinders OpenAI, Sam Altman (38), vor Falschinformationen mithilfe künstlicher Intelligenz und sprach sich deshalb für eine Regulierung aus.

Fotos oder Videos können durch KI leicht manipuliert werden.
Als Problem gilt auch, dass KI teilweise mit verzerrten Datensätzen trainiert wurde und damit Personen diskriminiert werden.
Auch der Einsatz in der Kriegsführung wird für möglich gehalten.

Worauf hat sich die EU nun verständigt?

Die nun vorgelegten Vorschriften legen Verpflichtungen für KI auf Grundlage ihrer potenziellen Risiken und Auswirkungen fest.
Als besonders riskant wird KI eingestuft, die ein erhebliches Schadenspotenzial etwa für Gesundheit, Demokratie, Umwelt oder Sicherheit hat.

Bestimmte Anwendungen werden komplett verboten, etwa biometrische Kategorisierungssysteme, die sensible Merkmale wie zum Beispiel die sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugungen verwenden.
Auch das ungezielte Auslesen von Bildern aus dem Internet oder aus Überwachungsaufnahmen für Gesichtserkennungsdatenbanken soll nicht erlaubt sein.

Allerdings wird es Ausnahmen für biometrische Identifizierungen im öffentlichen Raum in Echtzeit geben, etwa bei der Gefahr eines Terroranschlags oder bei der gezielten Suche von Opfern von Menschenhandel.
Um diesen Punkt wurde intensiv gerungen, das EU-Parlament wollte eigentlich ein komplettes Verbot.

Ein weiterer Streitpunkt war die Regulierung von sogenannten Basismodellen.
Das sind sehr leistungsfähige KI-Modelle, die mit einem breiten Satz an Daten trainiert wurden.
Sie können die Grundlage für viele andere Anwendungen sein. Dazu zählt etwa GPT.

Das Europaparlament und die Staaten müssen dem nun vereinbarten Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.
 

didi33

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Das ist mal wieder eine Brüsseler Lachnummer die sie genau so erbärmlich umsetzen werden wie die Regulierung der sozialen Medien, deren Betreiber lachen sich doch seit Jahren einen Ast nach dem anderen.
 

Punisher

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Keine Ahnung von KI, aber Brüssel will wieder reglementieren.....
 

Spezi30

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Das ist mal wieder eine Brüsseler Lachnummer die sie genau so erbärmlich umsetzen werden wie die Regulierung der sozialen Medien, deren Betreiber lachen sich doch seit Jahren einen Ast nach dem anderen.
wenn das, was da fixiert wurde, umgesetzt werden würde, wäre es gut....gerade auch im Hinblick auf den Missbrauch von A.I. - ich sage nur täuschend echte Deepfakepornos, komplett gefakete Acccounts, die irgendwann keiner mehr auf Echtzeit prüfen kann und weit schlimmeres...das Problem ist eben nur, dass viele Sachen halbgar umgesetzt werden und das eigentliche Ziel leicht verfehlt wird dadurch. Positiv finde ich aber, dass man sich darüber Gedanken macht.
 
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