Dienstag, 29. April 2014
Mit 0:4 gestraft genug: Landgericht München II erlässt Uli Hoeneß die Haftstrafe
München (dpo) - Das Landgericht München II erlässt dem früheren Sportfunktionär Uli Hoeneß die erst kürzlich gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Dies wurde nur wenige Minuten nach der peinlichen 0:4-Niederlage des FC Bayern München gegen Real Madrid (Hinspiel: 0:1) bekannt. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, Hoeneß sei durch das Ausscheiden des FC Bayern München aus der Champions League und insbesondere die desolate Leistung der Mannschaft "bereits genug gestraft".
"Herrn Hoeneß nach diesem Drecksspiel auch noch einer Freiheitsstrafe auszusetzen, wäre unnötig grausam und inhuman", so heißt es in der Begründung des Gerichts. "Er ist ohnehin bereits ein gebrochener Mann und wird wohl nie wieder derselbe sein."
Sollte der FC Bayern München nun auch noch im Finale des DFB-Pokals scheitern, könnte Hoeneß sogar mit einer Rückerstattung seiner Strafzahlungen in Millionenhöhe rechnen, so vermuten Rechtsexperten.
Quelle: der-postillon.com
Mit 0:4 gestraft genug: Landgericht München II erlässt Uli Hoeneß die Haftstrafe
München (dpo) - Das Landgericht München II erlässt dem früheren Sportfunktionär Uli Hoeneß die erst kürzlich gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Dies wurde nur wenige Minuten nach der peinlichen 0:4-Niederlage des FC Bayern München gegen Real Madrid (Hinspiel: 0:1) bekannt. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, Hoeneß sei durch das Ausscheiden des FC Bayern München aus der Champions League und insbesondere die desolate Leistung der Mannschaft "bereits genug gestraft".
"Herrn Hoeneß nach diesem Drecksspiel auch noch einer Freiheitsstrafe auszusetzen, wäre unnötig grausam und inhuman", so heißt es in der Begründung des Gerichts. "Er ist ohnehin bereits ein gebrochener Mann und wird wohl nie wieder derselbe sein."
Sollte der FC Bayern München nun auch noch im Finale des DFB-Pokals scheitern, könnte Hoeneß sogar mit einer Rückerstattung seiner Strafzahlungen in Millionenhöhe rechnen, so vermuten Rechtsexperten.
Quelle: der-postillon.com