SteveJ
V:I:P
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Die Bundesregierung plant eine Änderung in der Versicherungspolitik für Fahrzeuge wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer, Gabelstabler, Bagger, Planiermaschinen und langsame Traktoren, deren primärer Zweck es ist, Arbeiten zu verrichten.
Bisher konnten diese Fahrzeuge ohne speziellen Versicherungsschutz auch auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 soll sich dies ändern und diese müssen dann ähnlich wie Autos gesondert versichert werden.
Die Anpassung des Gesetzes basiert auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118), auch bekannt als "KH-Richtlinie".
Diese sieht eine Mindestdeckungssumme von 9 Millionen Euro vor.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) kritisiert diesen Schritt, da bisher keine Fälle bekannt sind, in denen die allgemeine Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h, wenn diese zumindest teilweise auch auf öffentlichem Grund genutzt werden.
Für den Einsatz ausschließlich auf privatem Grund ist keine gesonderte Versicherung erforderlich.
Bisher konnten diese Fahrzeuge ohne speziellen Versicherungsschutz auch auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 soll sich dies ändern und diese müssen dann ähnlich wie Autos gesondert versichert werden.
Die Anpassung des Gesetzes basiert auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118), auch bekannt als "KH-Richtlinie".
Diese sieht eine Mindestdeckungssumme von 9 Millionen Euro vor.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) kritisiert diesen Schritt, da bisher keine Fälle bekannt sind, in denen die allgemeine Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge, die mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h, wenn diese zumindest teilweise auch auf öffentlichem Grund genutzt werden.
Für den Einsatz ausschließlich auf privatem Grund ist keine gesonderte Versicherung erforderlich.