SteveJ
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Moderne Technik macht es Autodieben immer schwerer Türverriegelungen zu knacken.
Früher hatte man nur einen einfachen Schlüssel, heute sichert Hightech die Fahrzeuge ab.
Nicht nur Ganoven stellt das vor Probleme, sondern auch die Polizei.
Die Landesjustizministerin von Baden-Württemberg will Autohersteller deshalb jetzt zur Herausgabe von Zweitschlüsseln an die Polizei verpflichten.
Heute tagt die 95. Justizministerkonferenz der Bundesländer in Berlin.
Auf der Tagesordnung steht auch ein Punkt, der es in sich hat: “Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung“.
Der Vorschlag stammt von Marion Gentges (53, CDU), Landesjustizministerin von Baden-Württemberg.
Die Politikerin schreibt in der Beschlussvorlage, über die zuerst das Rechtsmagazin “Legal Tribune Online“ berichtete:
“Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar.“
Hintergrund der Gesetzesinitiative: Bei Ermittlungen gegen Schwerkriminelle gelingt es der Polizei immer seltener, verdeckt Wanzen in deren Autos zu platzieren.
Die Ministerin
“Angesichts des Umstands, dass Fahrzeuge neueren Herstellungsdatums ihre Besitzer regelmäßig über die Öffnung des Fahrzeugs informieren, wird die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern bei der Umsetzung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen immer wichtiger.“
In der Beschlussvorlage heißt es:
“Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar.“
Laut des Entwurfs sollen VW, Opel, Daimler & Co. den Code für den Zweitschlüssel aber nur bei schweren Straftaten für den sogenannten Lauschangriff nach Paragraf 100c, 100f und 100h der Strafprozessordnung herausgeben.
Solche Maßnahmen dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden.
“Diebstahlprävention ist ohne Zweifel sehr wichtig, darf aber im Ergebnis kein Hemmnis bei der Strafverfolgung von schweren Straftaten sein.
Die Durchführung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist insbesondere im Bereich der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, aber auch im Bereich der Terrorabwehr von hoher Bedeutung“, erläutert Ministerin Gentges.
Wenn die Landesjustizminister dem Vorschlag aus Baden-Württemberg zustimmen, muss das Bundesjustizministerium einen Regelungsvorschlag ausarbeiten...
Früher hatte man nur einen einfachen Schlüssel, heute sichert Hightech die Fahrzeuge ab.
Nicht nur Ganoven stellt das vor Probleme, sondern auch die Polizei.
Die Landesjustizministerin von Baden-Württemberg will Autohersteller deshalb jetzt zur Herausgabe von Zweitschlüsseln an die Polizei verpflichten.
Heute tagt die 95. Justizministerkonferenz der Bundesländer in Berlin.
Auf der Tagesordnung steht auch ein Punkt, der es in sich hat: “Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung“.
Der Vorschlag stammt von Marion Gentges (53, CDU), Landesjustizministerin von Baden-Württemberg.
Die Politikerin schreibt in der Beschlussvorlage, über die zuerst das Rechtsmagazin “Legal Tribune Online“ berichtete:
“Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar.“
Hintergrund der Gesetzesinitiative: Bei Ermittlungen gegen Schwerkriminelle gelingt es der Polizei immer seltener, verdeckt Wanzen in deren Autos zu platzieren.
Die Ministerin
“Angesichts des Umstands, dass Fahrzeuge neueren Herstellungsdatums ihre Besitzer regelmäßig über die Öffnung des Fahrzeugs informieren, wird die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern bei der Umsetzung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen immer wichtiger.“
In der Beschlussvorlage heißt es:
“Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln ist daher unabdingbar.“
Laut des Entwurfs sollen VW, Opel, Daimler & Co. den Code für den Zweitschlüssel aber nur bei schweren Straftaten für den sogenannten Lauschangriff nach Paragraf 100c, 100f und 100h der Strafprozessordnung herausgeben.
Solche Maßnahmen dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden.
“Diebstahlprävention ist ohne Zweifel sehr wichtig, darf aber im Ergebnis kein Hemmnis bei der Strafverfolgung von schweren Straftaten sein.
Die Durchführung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ist insbesondere im Bereich der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, aber auch im Bereich der Terrorabwehr von hoher Bedeutung“, erläutert Ministerin Gentges.
Wenn die Landesjustizminister dem Vorschlag aus Baden-Württemberg zustimmen, muss das Bundesjustizministerium einen Regelungsvorschlag ausarbeiten...