SteveJ
V:I:P
- Registriert
- 21 Apr. 2010
- Themen
- 995
- Beiträge
- 3.151
- Reaktionen
- 8.155
Ob im Urlaub im Gedränge vor einer Sehenswürdigkeit, im Restaurant aus der Jackentasche oder im Zug aus dem unbeaufsichtigten Gepäck:
Taschendiebe können überall unbemerkt zuschlagen!
Ist das Portemonnaie weg, bekommt man Bargeld und Karten zwar nicht mehr zurück, aber man kann die Bankkarten sperren lassen und so verhindern, dass die Täter auch noch das Konto leerräumen.
Dafür gibt es die rund um die Uhr erreichbare Sperr-Hotline 116 116.
Dort kann man nicht nur Giro- und Kreditkarten sperren lassen, sondern auch die Online-Funktion des Personalausweises und SIM-Karten.
Um eine Girokarte sperren zu lassen, braucht man die IBAN, bei Kreditkarten die Bankleitzahl.
Was aber die wenigsten wissen:
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten seit Ende 2006 nur noch im Rahmen des girocard-Verfahrens (Zahlung mit Karte und PIN; ehemals ec-Cash) melden, ist eine Sicherheitslücke entstanden:
Im Lastschriftverfahren per Unterschrift können die gemeldeten Karten weiterhin zur Zahlung verwendet werden!
Um auch diese Funktion zu sperren, muss man zur Polizei gehen.
Bei der Polizei kann dann eine sogenannte KUNO-Meldung ausgefüllt werden.
KUNO ist die Abkürzung für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen".
Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt.
Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
Quellen: Ippen-Digital, kuno-sperrdienst.de
Taschendiebe können überall unbemerkt zuschlagen!
Ist das Portemonnaie weg, bekommt man Bargeld und Karten zwar nicht mehr zurück, aber man kann die Bankkarten sperren lassen und so verhindern, dass die Täter auch noch das Konto leerräumen.
Dafür gibt es die rund um die Uhr erreichbare Sperr-Hotline 116 116.
Dort kann man nicht nur Giro- und Kreditkarten sperren lassen, sondern auch die Online-Funktion des Personalausweises und SIM-Karten.
Um eine Girokarte sperren zu lassen, braucht man die IBAN, bei Kreditkarten die Bankleitzahl.
Was aber die wenigsten wissen:
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten seit Ende 2006 nur noch im Rahmen des girocard-Verfahrens (Zahlung mit Karte und PIN; ehemals ec-Cash) melden, ist eine Sicherheitslücke entstanden:
Im Lastschriftverfahren per Unterschrift können die gemeldeten Karten weiterhin zur Zahlung verwendet werden!
Um auch diese Funktion zu sperren, muss man zur Polizei gehen.
Bei der Polizei kann dann eine sogenannte KUNO-Meldung ausgefüllt werden.
KUNO ist die Abkürzung für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen".
Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt.
Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
Quellen: Ippen-Digital, kuno-sperrdienst.de