SteveJ
V:I:P
- Registriert
- 21 Apr. 2010
- Themen
- 1.002
- Beiträge
- 3.163
- Reaktionen
- 8.188
Hier im Forum sind vermutlich auch einige Autofahrer dabei.
Und ganz ehrlich: Einen Autofahrer, der noch nie zu schnell gefahren ist, gibt es wahrscheinlich nicht.
Täglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu Geschwindigkeitsverstößen, ob mit Absicht oder aus Versehen...
Und spätestens, wenn ein hoher Bußgeldbescheid ins Haus flattert oder sogar der Führerscheinentzug droht, wünschen sich Verkehrssünder eine rettende Ausrede herbei.
Doch gibt es die überhaupt?
Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht im Auftrag von Geblitzt.de gibt eine Einschätzung zu den häufigsten Ausflüchten.
Und ganz ehrlich: Einen Autofahrer, der noch nie zu schnell gefahren ist, gibt es wahrscheinlich nicht.
Täglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu Geschwindigkeitsverstößen, ob mit Absicht oder aus Versehen...
Und spätestens, wenn ein hoher Bußgeldbescheid ins Haus flattert oder sogar der Führerscheinentzug droht, wünschen sich Verkehrssünder eine rettende Ausrede herbei.
Doch gibt es die überhaupt?
Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht im Auftrag von Geblitzt.de gibt eine Einschätzung zu den häufigsten Ausflüchten.
- "Die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht erkennbar!"
Es gibt viele Gründe, weshalb ein Verkehrsschild möglicherweise nicht lesbar ist:
Im Winter verdeckt Schnee das Schild, im Sommer versperren Äste und Blätter die Sicht oder es stehen z.B. Baustellenfahrzeuge im Weg.
So bleibt das 50-Schild oder die Tempo-30-Zone unbemerkt – bis der Blitzer auslöst.
"Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder leicht, einfach und schnell zu erkennen sein. Ist das nicht der Fall, könnte dies zum Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens werden."
Aber Achtung: Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Stellt sich heraus, dass der Fahrer ortskundig ist, verspricht diese Ausrede vor Gericht in der Regel nur wenig Erfolg.
Schließlich sind dem Temposünder die Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Ort wahrscheinlich bekannt...
- "Es war ein gesundheitlicher Notfall!"
In manchen Lebenssituationen rücken Verkehrsregeln in den Hintergrund.
Wenn die schwangere Ehefrau plötzlich in den Wehen liegt oder das Kind sich an Süßigkeiten verschluckt, muss es oft (zu) schnell gehen.
Führt die eilige Fahrt zur nächsten Notaufnahme an einem Blitzer vorbei, bringt der Postbote kurz darauf den Brief von der Ordnungsbehörde... 😒
"Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz – Rechtfertigender Notstand.“
Aber Achtung: "Kommt es zu einem Bußgeldverfahren, müssen Betroffene nachweisen, dass es sich um eine echte Notsituation gehandelt hat."
- "Ich hatte es eilig!“
Auch ohne gesundheitlichen Notfall verleitet manche Situation dazu, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten:
Wurde vergessen, den Herd auszuschalten oder drückt nach langem Stau die Blase, verlässt die Tacho-Nadel schnell den erlaubten Bereich.
Kreuzen sich dabei die Wege mit einer Radarkontrolle, winkt ein Knöllchen...
"In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gäbe gewichtige gesundheitliche Gründe."
Und: Ist dem Autofahrer etwa eine Blasenschwäche bekannt, ist er verpflichtet, rechtzeitig zu reagieren und Vorsorge zu treffen.
- "Das auf dem Foto bin ich nicht!"
Zu hell, zu dunkel, völlig unscharf: Wer schon einmal ein Porträtfoto von der Bußgeldstelle erhalten hat weiß, dass die Qualität mitunter zu wünschen übrig lässt.
Wenn die Person hinter dem Steuer tatsächlich nicht zu identifizieren ist, könnte der nötige Beweis für den Verkehrsverstoß fehlen und der Freispruch in greifbare Nähe rücken.
"Rein statistisch gehören Fotos, mit denen Fahrer nicht zweifelsfrei zu ermitteln sind, zu den häufigsten Gründen für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens."
Tipp: Sind der Fahrer oder das Nummernschild auf dem Blitzer-Foto nicht eindeutig zu erkennen, ist deshalb eine Überprüfung der Vorwürfe durch einen Anwalt u.U. zu empfehlen.
- "Der Blitzer stand im Parkverbot“
Eine mobile Messstelle am Straßenrand – das Messfahrzeug oder der Blitzer-Anhänger stehen im Parkverbot.
Offensichtlich handelt es sich in solchen Fällen für den Betrachter um einen eindeutigen Verkehrsverstoß.
Ob es an diesen Stellen erlaubt ist, Blitzer-Fotos zu schießen, wird von Autofahrern besonders heftig diskutiert.
"Hier gilt § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen.
In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen."
Achtung: Demzufolge ist das Blitzen an solchen Stellen zumeist auch erlaubt und das Bußgeld schwer anzufechten.