SteveJ
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Die Masche klingt perfide und hat vielleicht hier auch schon jemand erlebt:
Das Telefon klingelt, eine (teilweise verrauschte oder rel. leise) Stimme fragt "Hören Sie mich?".
Wer sich hier ein "Ja" entlocken lässt, hat im dümmsten Fall gleich einen Vertrag abgeschlossen – wenn Betrüger den Wortfetzen später missbräuchlich verwenden.
Von diesem Trick berichten Verbraucherschützer, ebenso wie von Betrügern, die sich sensible Daten erschleichen wollen.
Gerade ältere Menschen reagieren in solchen Situationen oft hilflos. Daher ist Aufklärung wichtig.
Wie erkenne ich einen betrügerischen Anruf?
"Häufig versuchen unseriöse Anrufer, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen, beispielsweise indem sie wahrheitswidrig ein aktuelles Vertragsverhältnis behaupten", sagt Nadia Affani von der Bundesnetzagentur.
Oder sie versuchten, Zeitdruck vorzutäuschen, etwa indem sie behaupten, der Fernseh- oder Internetempfang werde demnächst gesperrt.
"Seriöse Anbieter wie Banken fragen nie nach Passwörtern oder anderen vertraulichen Informationen", sagt auch Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen.
Sie rät außerdem, nie Programme auf dem Computer zu installieren, nur weil ein Anrufer das verlange.
Betrüger könnten so die volle Kontrolle über die eigenen digitalen Daten bekommen – etwa das Onlinebanking.
Immer wieder gibt es Anrufer, die sofort wieder auflegen. Was soll man in solchen Fällen tun?
Unbekannte Nummern nie zurückrufen!
Manche Betrüger rufen mit einer deutschen Nummer an, legen nach dem ersten Klingeln auf und warten dann, bis sie zurückgerufen werden.
Dieser Rückruf könne aber teuer für Verbraucher werden, etwa, weil sie in einer kostenpflichtigen Warteschleife landen oder aus Versehen einen Vertrag abschließen, warnt die Verbraucherzentrale.
Die angezeigte ist leider in vielen Fällen falsch und ist keine sichere Möglichkeit, den Anrufer eindeutig zu identifizieren!
Beim sog. "Call-ID-Spoofing" handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten Nummer aus vorzunehmen.
Kriminelle können Telefonanschlüsse so manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer angezeigt wird.
Die Möglichkeit zu dieser kriminellen Handlung besteht sowohl in nicht regulierten Kommunikationsnetzen wie dem Internet, ebenso aber auch in öffentlichen Netzen, z.B. dem klassischen Telefonnetz.
Laut dem TKG (Telekommunikationsgesetz) ist das Call-ID-Spoofing aber strengstens untersagt.
Dort heißt es nämlich in Paragraph 66: "[...] Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern. [...]"
Grund für dieses Verbot ist zum Beispiel der Notruf:
Wenn ein Anrufer sich wegen Verletzungen nämlich nicht mehr äußern kann, darf die Nummer zurückverfolgt werden, um dennoch zu Hilfe kommen zu können.
Diese Hilfe kann aber nicht gewährleistet werden, wenn die Rettungsdienste keinen Zugriff auf die korrekten Anruferinformationen haben.
Im Übrigen können Polizei (110) und Notruf (112) auch unterdrückte Rufnummern sehen...
Grundsätzlich gilt also: Wer Betrüger am Telefon vermutet, sollte sofort auflegen.
Welche Verträge gelten überhaupt noch ohne Unterschrift?
Viele wichtige Verträge gelten erst, wenn sie in Textform – also etwa per Mail oder Brief – ausgeführt sind.
Dazu gehörten Gas- und Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung, sagt Affani. Ähnliches gelte für Glücksspiele und Verträgen zu Internet und Telefon.
Es gebe Unternehmen, die Verbrauchern die Vertragszusammenfassung einfach als SMS zusenden, ergänzt Nonnenkamp-Klüting.
Wer dieser zustimmt, schließt den Vertrag tatsächlich ab.
Eine händische Unterschrift sei nur noch bei wenigen Rechtsgeschäften nötig, etwa einem Arbeitsvertrag oder einem Testament, sagt Nonnenkamp-Klüting.
Kann ich etwas tun, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist?
Selbst wenn der Vertrag gültig am Telefon geschlossen wurde, haben Betroffene 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen.
"Der Unternehmer muss den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht in Textform unterrichten", sagt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein.
"Wenn das nicht geschieht oder es nicht so formuliert ist, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat man ein lebenslanges Widerrufsrecht", so der Rechtsanwalt.
Wie kann ich gegen Telefonbetrüger vorgehen?
Unerlaubte Werbeanrufe – sogenannte Cold Calls – können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, zum Beispiel über ein Onlineformular.
"Es sollte möglichst detailliert geschildert werden, wie das Gespräch abgelaufen ist und ob vor oder nach dem Gespräch Kontakt zu dem Unternehmen bestand", sagt Nadia Affani.
Die Agentur könne in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Für Betrugsversuche, bei denen Betroffene Passwörter oder andere Zugangsdaten verraten sollten, ist die Agentur nicht zuständig.
In solchen Fällen sollten Betroffene eine Anzeige bei der Polizei stellen.
Wie wehre ich mich gegen betrügerische Rechnungen?
Wer Opfer eines Telefonbetrugs wurde und dafür eine Rechnung erhält, sollte sie nicht ignorieren, rät Rotter.
Andernfalls baue das Unternehmen durch Mahnungen oder Inkassoandrohungen möglicherweise weiteren Druck auf.
Der Rechtsanwalt empfiehlt, sofort an die Firmenadresse ein Einschreiben mit Rückschein zu schicken und wenn möglich zusätzlich eine Mail.
Es genüge ein Satz: "Für den Fall, dass dieser Rechnung tatsächlich ein Vertrag zugrunde liegen sollte, widerrufe ich ihn."
Wer unsicher ist, kann sich aber auch an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Quellen: Ippen-Digital, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale Bremen, Deutscher Anwaltverein, CHIP, Telekommunikationsgesetz, Wikipedia
Das Telefon klingelt, eine (teilweise verrauschte oder rel. leise) Stimme fragt "Hören Sie mich?".
Wer sich hier ein "Ja" entlocken lässt, hat im dümmsten Fall gleich einen Vertrag abgeschlossen – wenn Betrüger den Wortfetzen später missbräuchlich verwenden.
Von diesem Trick berichten Verbraucherschützer, ebenso wie von Betrügern, die sich sensible Daten erschleichen wollen.
Gerade ältere Menschen reagieren in solchen Situationen oft hilflos. Daher ist Aufklärung wichtig.
Wie erkenne ich einen betrügerischen Anruf?
"Häufig versuchen unseriöse Anrufer, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen, beispielsweise indem sie wahrheitswidrig ein aktuelles Vertragsverhältnis behaupten", sagt Nadia Affani von der Bundesnetzagentur.
Oder sie versuchten, Zeitdruck vorzutäuschen, etwa indem sie behaupten, der Fernseh- oder Internetempfang werde demnächst gesperrt.
"Seriöse Anbieter wie Banken fragen nie nach Passwörtern oder anderen vertraulichen Informationen", sagt auch Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen.
Sie rät außerdem, nie Programme auf dem Computer zu installieren, nur weil ein Anrufer das verlange.
Betrüger könnten so die volle Kontrolle über die eigenen digitalen Daten bekommen – etwa das Onlinebanking.
Immer wieder gibt es Anrufer, die sofort wieder auflegen. Was soll man in solchen Fällen tun?
Unbekannte Nummern nie zurückrufen!
Manche Betrüger rufen mit einer deutschen Nummer an, legen nach dem ersten Klingeln auf und warten dann, bis sie zurückgerufen werden.
Dieser Rückruf könne aber teuer für Verbraucher werden, etwa, weil sie in einer kostenpflichtigen Warteschleife landen oder aus Versehen einen Vertrag abschließen, warnt die Verbraucherzentrale.
Die angezeigte ist leider in vielen Fällen falsch und ist keine sichere Möglichkeit, den Anrufer eindeutig zu identifizieren!
Beim sog. "Call-ID-Spoofing" handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten Nummer aus vorzunehmen.
Kriminelle können Telefonanschlüsse so manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer angezeigt wird.
Die Möglichkeit zu dieser kriminellen Handlung besteht sowohl in nicht regulierten Kommunikationsnetzen wie dem Internet, ebenso aber auch in öffentlichen Netzen, z.B. dem klassischen Telefonnetz.
Laut dem TKG (Telekommunikationsgesetz) ist das Call-ID-Spoofing aber strengstens untersagt.
Dort heißt es nämlich in Paragraph 66: "[...] Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern. [...]"
Grund für dieses Verbot ist zum Beispiel der Notruf:
Wenn ein Anrufer sich wegen Verletzungen nämlich nicht mehr äußern kann, darf die Nummer zurückverfolgt werden, um dennoch zu Hilfe kommen zu können.
Diese Hilfe kann aber nicht gewährleistet werden, wenn die Rettungsdienste keinen Zugriff auf die korrekten Anruferinformationen haben.
Im Übrigen können Polizei (110) und Notruf (112) auch unterdrückte Rufnummern sehen...
Grundsätzlich gilt also: Wer Betrüger am Telefon vermutet, sollte sofort auflegen.
Welche Verträge gelten überhaupt noch ohne Unterschrift?
Viele wichtige Verträge gelten erst, wenn sie in Textform – also etwa per Mail oder Brief – ausgeführt sind.
Dazu gehörten Gas- und Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung, sagt Affani. Ähnliches gelte für Glücksspiele und Verträgen zu Internet und Telefon.
Es gebe Unternehmen, die Verbrauchern die Vertragszusammenfassung einfach als SMS zusenden, ergänzt Nonnenkamp-Klüting.
Wer dieser zustimmt, schließt den Vertrag tatsächlich ab.
Eine händische Unterschrift sei nur noch bei wenigen Rechtsgeschäften nötig, etwa einem Arbeitsvertrag oder einem Testament, sagt Nonnenkamp-Klüting.
Kann ich etwas tun, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist?
Selbst wenn der Vertrag gültig am Telefon geschlossen wurde, haben Betroffene 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen.
"Der Unternehmer muss den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht in Textform unterrichten", sagt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein.
"Wenn das nicht geschieht oder es nicht so formuliert ist, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat man ein lebenslanges Widerrufsrecht", so der Rechtsanwalt.
Wie kann ich gegen Telefonbetrüger vorgehen?
Unerlaubte Werbeanrufe – sogenannte Cold Calls – können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, zum Beispiel über ein Onlineformular.
"Es sollte möglichst detailliert geschildert werden, wie das Gespräch abgelaufen ist und ob vor oder nach dem Gespräch Kontakt zu dem Unternehmen bestand", sagt Nadia Affani.
Die Agentur könne in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Für Betrugsversuche, bei denen Betroffene Passwörter oder andere Zugangsdaten verraten sollten, ist die Agentur nicht zuständig.
In solchen Fällen sollten Betroffene eine Anzeige bei der Polizei stellen.
Wie wehre ich mich gegen betrügerische Rechnungen?
Wer Opfer eines Telefonbetrugs wurde und dafür eine Rechnung erhält, sollte sie nicht ignorieren, rät Rotter.
Andernfalls baue das Unternehmen durch Mahnungen oder Inkassoandrohungen möglicherweise weiteren Druck auf.
Der Rechtsanwalt empfiehlt, sofort an die Firmenadresse ein Einschreiben mit Rückschein zu schicken und wenn möglich zusätzlich eine Mail.
Es genüge ein Satz: "Für den Fall, dass dieser Rechnung tatsächlich ein Vertrag zugrunde liegen sollte, widerrufe ich ihn."
Wer unsicher ist, kann sich aber auch an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Quellen: Ippen-Digital, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale Bremen, Deutscher Anwaltverein, CHIP, Telekommunikationsgesetz, Wikipedia
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