SteveJ
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Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, treibt es viele Menschen auf Balkon, Terrasse oder in den Garten. 
Doch nicht alle Aktivitäten, denen man dort ab dem Frühjahr gerne nachgehen würde, sind auch erlaubt...
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, riskiert mindestens Streit mit den Nachbarn.
Doch nicht alle Aktivitäten, denen man dort ab dem Frühjahr gerne nachgehen würde, sind auch erlaubt...
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, riskiert mindestens Streit mit den Nachbarn.
Diese sechs Gebote sollte man daher unbedingt kennen, um Ärger zu vermeiden:
- Du sollst nicht zu oft grillen
“Grundsätzlich ist das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
Ein Recht darauf gibt es aber nicht – Mietern wie Wohnungseigentümern könnten Mietvertrag oder Hausordnung entgegenstehen.
Auf Balkonen sind Holzkohle-Grills verboten. Nachbarn sollten nicht gestört werden – durch Lärm oder Gerüche.
Maximal viermal pro Monat ist das Grillen erlaubt, hat das Landgericht München I entschieden.
- Du sollst dich nicht nackt sonnen
Wer sich mit Bekleidung ein Bad in der Sonne gönnt, ist auf dem eigenen Balkon, im eigenen Garten und im Gemeinschaftsgarten auf der sicheren Seite.
Im Mietvertrag kann Nacktheit zwar ausgeschlossen werden.
die Örtlichkeit nicht von öffentlichen Wegen oder Nachbargrundstücken aus einsehbar ist, wo sich Dritte gestört fühlen könnten, passt es aber.
“Sexuelle Handlungen hingegen sind eine Ordnungswidrigkeit und können zudem eine Abmahnung durch den Vermieter nach sich ziehen“, sagt Jutta Hartmann.
- Du sollst den Strom des Nachbarn nicht begehren
Partys sind erlaubt, müssen aber für Unbeteiligte zumutbar bleiben.
55 Dezibel sind tagsüber im Wohngebiet hinzunehmen, sagt Fachanwalt Arepaade Empere.
Das ist der Geräuschpegel, den z.B. ein Kühlschrank, Regen oder ein "normales" Gespräch von 2-3 Personen verursachen können.
Ab 22 Uhr muss aber Schluss sein – wegen Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen gilt das sogar ganztägig.
Und: Ohne Absprache darf man nicht den Strom des Nachbarn oder gar des Mehrparteienhauses nutzen, um Beamer oder Musikbox für die Party zu betreiben.
- Du sollst nicht im Pool eskalieren
Pool und Planschbecken darf man aufstellen – nutzt man sie aber längere Zeit, sollte das mit den Nachbarn oder dem Vermieter abgesprochen werden, rät Hartmann.
Sie dürfen ablehnen, wenn etwa der Garten nicht mehr nutzbar wäre.
Wenn die Kleinen vor Pool-Glück kreischen, gilt: Kinderlärm ist tagsüber eher zu dulden als Partylärm.
- Du sollst um 14 Uhr nicht laubblasen
Laubbläser, Laubsauger, Rasenmäher und andere laute Gartengeräte dürfen in Wohngebieten an Werktagen nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden.
Geräte mit Umweltzeichen (etwa Mäh-Roboter, Akku- und Elektro-Rasenmäher) sind zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt.
Beide jedoch nie an Sonn- und Feiertagen.
- Du sollst radaufrei hüpfen
Sport auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten sind in der Regel unproblematisch. Yoga ohnehin.
Beim Trampolinspringen, Seilhüpfen oder Boxsack gilt: Bitte nicht die Nachbarn stören.
Denn knarzende Federn, das wiederkehrende Schleifen des Seils oder die anhaltenden dumpfen Schläge nerven auf Dauer...
Und: Der Garten muss für alle nutzbar bleiben.