SteveJ
V:I:P
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Wenn das nächste Mal das Telefon klingelt und eine unbekannte Nummer anruft, seid lieber direkt skeptisch...
Leider bedienen sich Betrüger immer wieder eines gemeinen Tricks, der aus den USA nach Europa und somit auch Deutschland geschwappt ist und im Vorfeld kaum zu durchschauen ist.
Welche Masche die Betrüger am Telefon nutzen und wie man dagegen vorbeugt:
Mit Fragen wie "Können Sie mich hören?" oder "Sind Sie der Hauseigentümer?" versucht der Anrufer einem das Wort "Ja" zu entlocken, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet.
Diese und andere Teile des Gespräches schneiden die Betrüger dann später so zusammen, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe am Telefon eine teure Bestellung aufgegeben.
Die böse Überraschung folgt oft ein paar Tage später im Briefkasten: Eine teure Rechnung!
Wer sich weigert zu zahlen, bekommt schnell Druck von den Betrügern – die auf den falschen Telefonmitschnitt mit dem deutlichen "Ja" zu einem angeblichen Kaufvertrag beharren und sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag oder dem Inkassobüro drohen.
Ein Leser des Online-Portals "Heise" bekam sogar umgehend einen Rückruf, nachdem er partout nicht mit "Ja" antworten wollte und auflegte.
Dort drohte man ihm eine Strafe von 125 Euro an, weil er das Telefonat unterbrochen hatte.
Seid auf jeden Fall skeptisch bei unbekannten Anrufern und vermeidet es möglichst, irgendwo mit "Ja" zu antworten, auch auf vermeintlich harmlose Fragen.
Kommt Euch das Gespräch komisch vor: am besten einfach auflegen.
Solltet Ihr trotzdem Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein: Keine Panik!
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zu solchen Antworten:
Auf "Können Sie mich hören?" nicht mit "Ja" antworten, sondern mit "Ich höre Sie".
Analoges gilt für andere ähnlich gestaltete Fragen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke betont zudem:
"Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden.
Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch.
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch einen vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen.“
Generell sei laut Solmecke ein solcher Mitschnitt nur verwertbar, wenn der Angerufene diesem zuvor auch zugestimmt hat.
Lasst Euch also nicht unter Druck setzen und zahlt auf gar keinen Fall die in der Rechnung genannte Summe!
Im Zweifelsfall wendet Ihr Euch an die Verbraucherzentrale, an einen Rechtsanwalt oder die Polizei – denn auch eine Strafanzeige käme in diesem Fall für den Betrüger am Telefon infrage...
Ist ein Vertrag ohne Unterschrift wirksam?
Auch wenn es etwas seltsam klingt, ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist auch ohne nachträgliche schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
Zur Kündigung eines solchen Vertrages bedarf es allerdings wieder der Schriftform. Genau das monieren die Verbraucherschützer seit Jahren...
Sie fordern, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift Gültigkeit bekommen.
Verbraucher bekämen somit eine Bedenkzeit und könnten während des Anrufs nicht einfach überrumpelt werden.
Leider konnte sich die Politik bislang nicht auf eine solche allgemeingültige Regelung einigen...
Quellen: Techbook, heise, Verbraucherzentrale NRW
Leider bedienen sich Betrüger immer wieder eines gemeinen Tricks, der aus den USA nach Europa und somit auch Deutschland geschwappt ist und im Vorfeld kaum zu durchschauen ist.
Welche Masche die Betrüger am Telefon nutzen und wie man dagegen vorbeugt:
Mit Fragen wie "Können Sie mich hören?" oder "Sind Sie der Hauseigentümer?" versucht der Anrufer einem das Wort "Ja" zu entlocken, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet.
Diese und andere Teile des Gespräches schneiden die Betrüger dann später so zusammen, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe am Telefon eine teure Bestellung aufgegeben.
Die böse Überraschung folgt oft ein paar Tage später im Briefkasten: Eine teure Rechnung!
Wer sich weigert zu zahlen, bekommt schnell Druck von den Betrügern – die auf den falschen Telefonmitschnitt mit dem deutlichen "Ja" zu einem angeblichen Kaufvertrag beharren und sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag oder dem Inkassobüro drohen.
Ein Leser des Online-Portals "Heise" bekam sogar umgehend einen Rückruf, nachdem er partout nicht mit "Ja" antworten wollte und auflegte.
Dort drohte man ihm eine Strafe von 125 Euro an, weil er das Telefonat unterbrochen hatte.
Seid auf jeden Fall skeptisch bei unbekannten Anrufern und vermeidet es möglichst, irgendwo mit "Ja" zu antworten, auch auf vermeintlich harmlose Fragen.
Kommt Euch das Gespräch komisch vor: am besten einfach auflegen.
Solltet Ihr trotzdem Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein: Keine Panik!
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zu solchen Antworten:
Auf "Können Sie mich hören?" nicht mit "Ja" antworten, sondern mit "Ich höre Sie".
Analoges gilt für andere ähnlich gestaltete Fragen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke betont zudem:
"Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden.
Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch.
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch einen vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen.“
Generell sei laut Solmecke ein solcher Mitschnitt nur verwertbar, wenn der Angerufene diesem zuvor auch zugestimmt hat.
Lasst Euch also nicht unter Druck setzen und zahlt auf gar keinen Fall die in der Rechnung genannte Summe!
Im Zweifelsfall wendet Ihr Euch an die Verbraucherzentrale, an einen Rechtsanwalt oder die Polizei – denn auch eine Strafanzeige käme in diesem Fall für den Betrüger am Telefon infrage...
Ist ein Vertrag ohne Unterschrift wirksam?
Auch wenn es etwas seltsam klingt, ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist auch ohne nachträgliche schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
Zur Kündigung eines solchen Vertrages bedarf es allerdings wieder der Schriftform. Genau das monieren die Verbraucherschützer seit Jahren...
Sie fordern, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift Gültigkeit bekommen.
Verbraucher bekämen somit eine Bedenkzeit und könnten während des Anrufs nicht einfach überrumpelt werden.
Leider konnte sich die Politik bislang nicht auf eine solche allgemeingültige Regelung einigen...
Quellen: Techbook, heise, Verbraucherzentrale NRW