Wer bei Skiunfällen zahlt

SteveJ

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Unterkunft, Ausrüstung, Skipass: Bei einem Winterurlaub fallen viele Ausgaben an. Es ist eine Reise, die mitunter ins Geld geht.
Was dabei nicht aus dem Blick geraten sollte, sind die Ausgaben, die entstehen können, wenn auf der Piste etwas passiert.
Pistenunfälle können u.U. sehr aufwendig und teuer werden, vor allem, wenn der Helikopter kommen muss. :eek:
Das möchte niemand, und dennoch ist man dagegen besser abgesichert.

Welche Versicherung wann greift:​

  • Privathaftpflicht
    Auf der Skipiste reicht oft mal eine Unaufmerksamkeit, und nicht nur die eigene Gesundheit ist in Gefahr:
    Bei Kollisionen können auch andere verletzt werden – was finanzielle Folgen hat, wenn man im Nachgang mit Schadenersatzforderungen konfrontiert ist.
    Darum ist eine Privathaftpflichtversicherung mit Blick auf den Winterurlaub unverzichtbar, sagt der Bund der Versicherten (BdV).
    Weiterer Vorteil: Wer selbst unverschuldet durch einen anderen Skifahrer verletzt wurde, profitiert womöglich ebenfalls von seiner Haftpflichtpolice.
    Falls die andere Person nicht versichert ist, trägt die eigene Versicherung gegebenenfalls den Schaden.
    Voraussetzung laut dem BdV: eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag.

    Übrigens:
    Auf italienischen Pisten ist es Pflicht, eine Privathaftpflicht zu haben, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – das gilt etwa für die Südtiroler Skigebiete.
    Andernfalls drohen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entzug des Skipasses! :oops:
    Empfehlenswert ist, sich rechtzeitig vor dem Urlaub von seinem Haftpflichtversicherer einen entsprechenden Nachweis geben zu lassen.
    Der GDV hat online ein Musterformular.
    Wer keine Police hat oder sich unsicher ist, ob sie Wintersport abdeckt, kann sie bei den großen Skigebieten tageweise dazubuchen – gegen entsprechenden Aufpreis.

  • Auslandspolice
    Wer gesetzlich versichert ist und in EU-Staaten, Norwegen und Schweiz in den Winterurlaub fährt, ist über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert, die sich meist auf der Rückseite der Krankenkassen-Chipkarte findet.
    Gezahlt wird dann die medizinische Versorgung, wie sie gesetzliche Versicherte im jeweiligen Land erhalten.
    Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.
    Bedeutet: Man muss womöglich draufzahlen.
    Und: Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist fast nie mitversichert. Dafür können fünfstellige Summen anfallen. :eek)

    Gegen Extrakosten bei der Versorgung vor Ort und Rücktransportkosten sichert eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
    Die Policen lohnen wirklich, zumal es sehr gute Tarife schon für unter zehn Euro im Jahr gibt, für Familien für unter 20 Euro.
    Wichtig ist, dass die Police einen Rücktransport schon zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig ist.

    Teilweise gibt es auch Kreditkartenverträge, bei denen eine Auslandskrankenversicherung, sowie Reiseausfall- und Reiserückholversicherung dabei sind.
    So ist es z.B. bei meiner und das war mit ein Grund warum ich das abgeschlossen hab.
    Schaut ggf. mal in Euren Unterlagen nach... ;)

  • Unfallversicherung
    Was ist, wenn man so schwer stürzt, dass man bleibende Schäden davonträgt? :unsure:
    Eine private Unfallversicherung kommt in so einem Fall etwa für Umbaumaßnahmen der Wohnung auf, zahlt gegebenenfalls Übergangsleistungen und Rente.
    Und sie kann auch für Bergungskosten aufkommen, die von anderen Policen nicht getragen werden.
    Wer dies mit absichern will, sollte die Summe dafür auf mindestens 25.000 Euro festsetzen, rät der BdV.

    Denn: Wie bei der medizinischen Versorgung richtet sich auch bei Bergungskosten der Umfang der Leistungen nach ausländischem Recht, erläutert der GDV.
    In Österreich etwa würden Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt.
    Auf den Kosten für einen Hubschraubereinsatz, im Schnitt laut Verband rund 3.500 Euro, würde man ohne Versicherung sitzen bleiben.
    Auch in der Schweiz entstehen schnell Extrakosten für Heli-Rettungen.

    Die private Unfallversicherung springt dann ein, wenn man Bergungskosten darin mitversichert hat.
    Auch die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt je nach Vertrag, so der GDV.

    Gut zu wissen: In Deutschland zahlen gesetzliche und private Krankenversicherer eine Luftrettung von der Piste, wenn man sich schwer verletzt hat.
    Suchaktionen im freien Gelände nach Lawinen sind aber in der Regel nicht mitversichert, so der GDV.
    Absichern kann hier die private Unfallversicherung.

  • Skiversicherung
    Extra versichern müssen Wintersportler ihre Ausrüstung aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht – egal, ob geliehen oder gekauft.
    Der Verlust fremder oder eigener Ski sei in der Regel verkraftbar.

    Überdies sind sie vielleicht sogar schon versichert:
    Entweder über die Privathaftpflicht oder wenn sie etwa aus dem Skikeller geklaut werden über die Hausratversicherung, falls man eine besitzt.

  • ADAC und DAV
    Was viele nicht wissen: In den Mitgliedschaften beim ADAC und dem Deutschen Alpenverein (DAV) sind schon viele Versicherungen inkludiert.
    Wer zu den 22 Millionen ADAC-Mitgliedern oder den 1,5 Millionen Mitgliedern des DAV gehört, sollte also prüfen, wo er nachbessern muss und auf welche Versicherung er verzichten kann.
    Die ADAC-Plus-Mitgliedschaft enthält den medizinischen Rücktransport nach Deutschland, bei einer Premiun-Mitgliedschaft ist zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung dabei.
    Helikosten übernimmt der ADAC nicht.
    Die DAV-Mitgliedschaft umfasst hingegen Heli-, Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 25.000 Euro, Arzt- und Krankenhauskosten, den Rücktransport und sogar die nötige Haftpflicht für Skifahrer in Italien.
    Dennoch empfiehlt der DAV eine spezielle DAV-Zusatzversicherung, um wirklich alle Kosten abzudecken.
 
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