Wasserzeichen auf Ausdrucken Tracking Dots zur Drucker-Identifikation Verstoß gegen Menschenrechte?
Moderne Laserdrucker markieren alle Ausdrucke mit einem individuellen Wasserzeichen, mit dem der jeweilige Drucker identifiziert werden kann. Die umstrittene Technik geriet schon vor einiger Zeit in die Kritik, ausgerechnet der in Überwachungsdingen nicht gerade zimperliche EU-Kommissar Frattini teilt nun Bedenken von Bürgerrechtlern, die in der Druckeridentifikation per Ausdruck möglicherweise Grundrechtsverstöße erkennen.
Den verwendeten Drucker sowie Datum und Uhrzeit des Ausdrucks kann man auf Ausdrucken mittels "Tracking Dots", nahezu unsichtbare Markierungen ermitteln - ein Alptraum beispielsweise für politische Organisationen, die Flugblätter drucken und verteilen. Zwar mag es schwierig sein, den konkreten Urheber eines Dokuments zu ermitteln - wenn unbekannt ist, wer den verwendeten Drucker nun gekauft und genutzt hat - aber über Vergleiche mit anderen Ausdrucken lassen sich mit Sicherheit schöne Netzwerke nachbilden oder Gruppen und Personen identifizieren. Dass die Wasserzeichentechnik überhaupt verwendet wird, steht ebenso in der Kritik.
Auch auf EU-Ebene: nach einer Anfrage aus den Reihen der Grünen gestand EU-Kommissar Franco Frattini zwar ein, kein konkretes rechtliches Instrument gegen die Tracking Dots nennen zu können, ließ aber durchblicken, dass er Grund- und Menschenrechtsverstöße für möglich hält: "...Da Individuen durch gedrucktes oder kopiertes Material identifiziert werden können, wenn bestimmte Geräte zur Vervielfältigung eingesetzt werden, könnte diese Technik eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre. Ebenso könnte der Datenschutz verletzt sein."
Die Frage stellt sich, wie es kommt, dass die Frage erst jetzt auf den Schirm der EU gerät. Dass die Wasserzeichentechnik beispielsweise bei Druckern und Kopierern von Canon, HP, Toshiba, Xerox und anderen verwendet wird, ist beispielsweise dem FBI seit längerem bekannt: die US-Ermittler haben bereits tausende von Ausdrucken zur Analyse der Wasserzeichen gesammelt. Auch in Europa wurden die "Tracking Dots" bereits vor über zwei Jahren analysiert und von Strafverfolgern genutzt.
Ganz ahnungslos ist man demnach auch in der EU nicht gewesen. Insofern wirft es einmal mehr ein trauriges Bild auf die Politik, wenn es einer Anfrage bedarf, um Jahre nach der Nutzung einer Schnüffeltechnologie auf die Idee zu kommen, dass man möglicherweise Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen tritt. Aber immerhin fragt noch jemand.
Moderne Laserdrucker markieren alle Ausdrucke mit einem individuellen Wasserzeichen, mit dem der jeweilige Drucker identifiziert werden kann. Die umstrittene Technik geriet schon vor einiger Zeit in die Kritik, ausgerechnet der in Überwachungsdingen nicht gerade zimperliche EU-Kommissar Frattini teilt nun Bedenken von Bürgerrechtlern, die in der Druckeridentifikation per Ausdruck möglicherweise Grundrechtsverstöße erkennen.
Den verwendeten Drucker sowie Datum und Uhrzeit des Ausdrucks kann man auf Ausdrucken mittels "Tracking Dots", nahezu unsichtbare Markierungen ermitteln - ein Alptraum beispielsweise für politische Organisationen, die Flugblätter drucken und verteilen. Zwar mag es schwierig sein, den konkreten Urheber eines Dokuments zu ermitteln - wenn unbekannt ist, wer den verwendeten Drucker nun gekauft und genutzt hat - aber über Vergleiche mit anderen Ausdrucken lassen sich mit Sicherheit schöne Netzwerke nachbilden oder Gruppen und Personen identifizieren. Dass die Wasserzeichentechnik überhaupt verwendet wird, steht ebenso in der Kritik.
Auch auf EU-Ebene: nach einer Anfrage aus den Reihen der Grünen gestand EU-Kommissar Franco Frattini zwar ein, kein konkretes rechtliches Instrument gegen die Tracking Dots nennen zu können, ließ aber durchblicken, dass er Grund- und Menschenrechtsverstöße für möglich hält: "...Da Individuen durch gedrucktes oder kopiertes Material identifiziert werden können, wenn bestimmte Geräte zur Vervielfältigung eingesetzt werden, könnte diese Technik eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre. Ebenso könnte der Datenschutz verletzt sein."
Die Frage stellt sich, wie es kommt, dass die Frage erst jetzt auf den Schirm der EU gerät. Dass die Wasserzeichentechnik beispielsweise bei Druckern und Kopierern von Canon, HP, Toshiba, Xerox und anderen verwendet wird, ist beispielsweise dem FBI seit längerem bekannt: die US-Ermittler haben bereits tausende von Ausdrucken zur Analyse der Wasserzeichen gesammelt. Auch in Europa wurden die "Tracking Dots" bereits vor über zwei Jahren analysiert und von Strafverfolgern genutzt.
Ganz ahnungslos ist man demnach auch in der EU nicht gewesen. Insofern wirft es einmal mehr ein trauriges Bild auf die Politik, wenn es einer Anfrage bedarf, um Jahre nach der Nutzung einer Schnüffeltechnologie auf die Idee zu kommen, dass man möglicherweise Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen tritt. Aber immerhin fragt noch jemand.
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