Antwort auf Blaun Brief im Internet
also-mein problem ist folgendes:
ich habe ein mofa und war bisher immer brav und pünktlich beim pickerl.
heuer hab ichs vergessen und hatte das mofa während meines urlaubs auf der strasse stehen. probpt bekam ich eine verkehrsstrafe aufgebrummt. brav und widerstandslos hab ich die € 56.- bezahlt (hat ziemlich wehgetan, ist viel geld für eine karenzierte mama). habe das pickerl schnellstmöglich machen lassen und dachte, damit sei nun alles wieder in ordnung. tja, falsch gedacht! am montag hab ich ein rsa-bestätigung in meinem briefkasten. fahr also gestern auf die post. ein blauer brief von der polizei. ich befürchtete schon schlimmes...und wirklich: es ist eine strafverfügung, erneut wegen dem pickerl. originaltext:
sie haben als zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt, dass auf dem auf einer strasse mit öffent,jchem verkehr verwendeten fahrzeug eine vorschriftsgemässe begutachtungsplakette angebracht war...
sofern ich die geldstrafe nicht bezahle, muss ich eine ersatzweise freiheitsstrafe in der dauer von 84 stunden antreten...
naja, meine frage ist: muss ich für eine sache zweimal bezahlen? - ich mein, ich war auf urlaub und konnte nach dem ersten bescheid daas mofa ja nicht von der strasse wegstellen. und innerhalb von nicht mal einer woche hab ich aus diesem grund 2 strafen dafür bekommen. - wohin kann ich mich mit meiner problemaatik am effinzientesten wenden? ich bin unter zeitdruck, hab nicht mehr viel zeit...möcht ja nicht ins gefängnis gehen.....
Antwort.
Scheiß den Polizist vor die Tür