Ostridil
V:I:P
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In manchen Wohnzimmern, hat es in den vergangenen Wochen schon wohlig geknistert: das Feuer im Kaminofen. Doch es ist nicht alles Gold, was darin flackert. Im Gegenteil: Kaminöfen blasen Feinstaub und Kohlenmonoxid in die Luft, und weil das nicht gut ist für die Umwelt schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz aus dem Jahr 2010 strengere Werte vor. Nach mehreren Übergangsfristen müssen jetzt alle handeln, die einen Kaminofen besitzen, der zwischen 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurde, und die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhält. Das betrifft hauptsächlich klassische Kamin-und Kachelöfen oder Heizkamine, die in erster Linie den Raum wärmen in dem sie aufgestellt sind, und meist mit Scheitholz befeuert werden. Historische Öfen und Kaminöfen die, die einzige Wärmequelle in einer Wohnung sind, sind von den Vorschriften ausgenommen. Zugelassen sind ab dem 1. Januar 2025, nur maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub. Wer die Frist ignoriert und seine nicht gesetzeskonformen Kaminöfen weiter betreibt, riskiert ein Bußgeld. Einen Hinweis zu den neuen Vorschriften dürften die meisten Hausbesitzer längst von ihrem zuständigen Schornsteinfeger erhalten haben.