Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt
Bei Arbeitnehmern, die überwiegend am Computer arbeiten, kann eine
Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Grundsatzurteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen gilt dies dann, wenn durch ständiges
arbeiten mit der Computer-Maus die Erkrankung für die Arbeit typisch und
das Risiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders hoch ist.
Mit dem Urteil erkannte das VG die Sehnenscheidenentzündung einer
Bahn-Beamtin als Berufskrankheit an. Sie arbeitete seit Jahren überwiegend
am Computer, zuletzt etwa zu 90 Prozent ihrer Arbeitszeit.
Dabei arbeitete sie etwa zu zwei Dritteln der Arbeitszeit mit der Maus.
Die Wahrscheinlichkeit einer Sehnenscheidenentzündung sei bei solchen
Arbeitsbedingungen besonders groß und die Voraussetzungen einer
Berufskrankheit damit gegeben, urteilte das VG.
Dabei stützte sich das Gericht auf die Berufskrankheitenverordnung, die
auch für gesetzlich sozialversicherte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
gilt. Das Urteil ist daher von den rechtlichen Grundlagen her übertragbar;
zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung sind allerdings die Sozialgerichte.
Quelle: http://www.gmx.net/de/themen/gesund...en/2861458,cc=000000185900028614581xAVOQ.html
Bahn-Beamtin und arbeit! Passt das zusammen
Ich arbeite auch überwiegend am PC und natürlich mit der Maus…
kann ich jetzt vorzeitig in Berufsunfähigkeitsrente gehen? Mein Arm schmerzt irgendwie schon… :mussweg:
Bei Arbeitnehmern, die überwiegend am Computer arbeiten, kann eine
Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Grundsatzurteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen gilt dies dann, wenn durch ständiges
arbeiten mit der Computer-Maus die Erkrankung für die Arbeit typisch und
das Risiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders hoch ist.
Mit dem Urteil erkannte das VG die Sehnenscheidenentzündung einer
Bahn-Beamtin als Berufskrankheit an. Sie arbeitete seit Jahren überwiegend
am Computer, zuletzt etwa zu 90 Prozent ihrer Arbeitszeit.
Dabei arbeitete sie etwa zu zwei Dritteln der Arbeitszeit mit der Maus.
Die Wahrscheinlichkeit einer Sehnenscheidenentzündung sei bei solchen
Arbeitsbedingungen besonders groß und die Voraussetzungen einer
Berufskrankheit damit gegeben, urteilte das VG.
Dabei stützte sich das Gericht auf die Berufskrankheitenverordnung, die
auch für gesetzlich sozialversicherte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
gilt. Das Urteil ist daher von den rechtlichen Grundlagen her übertragbar;
zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung sind allerdings die Sozialgerichte.
Quelle: http://www.gmx.net/de/themen/gesund...en/2861458,cc=000000185900028614581xAVOQ.html
Bahn-Beamtin und arbeit! Passt das zusammen
Ich arbeite auch überwiegend am PC und natürlich mit der Maus…
kann ich jetzt vorzeitig in Berufsunfähigkeitsrente gehen? Mein Arm schmerzt irgendwie schon… :mussweg: