Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat die im März 2006 von Petra Markwitz, einer Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Trotz des Widerhalls, den die Problematik in der breiten Öffentlichkeit gefunden hat, müsse nach Ansicht der Richter erst der Rechtsweg erschöpft werden.
Nach Ansicht der Frankfurter Rechtsanwältin sind Rundfunkgebühren nur dann verfassungskonform, wenn tatsächliche Rundfunk-Empfänger zur Gebührenzahlung verpflichtet werden: Wer sich ein Fernsehgerät anschafft, muss auch eine Rundfunkgebühr zahlen. Internet-PCs werden aber nicht zum Zwecke des Empfangs des Rundfunks angeschafft. Internet-PCs sind vielmehr in Haushalten und Büros vorhanden, um das Internet und E-Mail-Funktionen zu nutzen. Die Nutzung von Rundfunk ist höchstens bei entsprechend ausgerüsteten PCs möglich und wird von vielen Sendern bis dato nicht im vollem Umfang angeboten. Dementsprechend darf man die Gebühren auch nicht im Voraus erheben.
Hintergrund des Protestes war eine Neuregelung im Rundfunkstaatsvertrag, durch die ab 2007 alle Unternehmen und Selbständigen verpflichtet werden, für ihre Internet-PCs EUR 17,- Rundfunkgebühren pro Monat zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verweist zunächst auf die unteren Gerichte, um die Fragestellung klären zu lassen. Dementsprechend kann man zukünftig von einer erheblichen Klagewelle ausgehen. Trotzdem sieht die Klägerin die Entscheidung recht positiv: "Das Gericht zeigt verschiedene Wege auf, wie die Betroffenen sich gegen die Rundfunkgebühr zur Wehr setzen können. Durch die Einreichung der Verfassungsbeschwerde wurden Öffentlichkeit und Politik für das Thema sensibilisiert." Sie hatte in der Vergangenheit auch auf erhebliche datenschutzrechtliche Probleme in Verbindung mit der Erhebung der Rundfunkgebühren hingewiesen. "§ 8 Abs. 4 RGebStV erlaubt ab dem 1.1.2007 den Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann. Für Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale wird es daher z. B. interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren nach potenziellen Gebührensündern suchen."
Die Verfassungsbeschwerde wurde durch zahlreiche Spenden und Unterschriften von Einzelpersonen und Unternehmen ermöglicht. Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde löste ein erhebliches öffentliches Interesse aus. Im Oktober 2006 kündigten die Ministerpräsidenten der Länder eine grundsätzliche Neuordnung der Rundfunkgebühren an. (Via de.internet.com)
Das Bundesverfassungsgericht hat die im März 2006 von Petra Markwitz, einer Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Trotz des Widerhalls, den die Problematik in der breiten Öffentlichkeit gefunden hat, müsse nach Ansicht der Richter erst der Rechtsweg erschöpft werden.
Nach Ansicht der Frankfurter Rechtsanwältin sind Rundfunkgebühren nur dann verfassungskonform, wenn tatsächliche Rundfunk-Empfänger zur Gebührenzahlung verpflichtet werden: Wer sich ein Fernsehgerät anschafft, muss auch eine Rundfunkgebühr zahlen. Internet-PCs werden aber nicht zum Zwecke des Empfangs des Rundfunks angeschafft. Internet-PCs sind vielmehr in Haushalten und Büros vorhanden, um das Internet und E-Mail-Funktionen zu nutzen. Die Nutzung von Rundfunk ist höchstens bei entsprechend ausgerüsteten PCs möglich und wird von vielen Sendern bis dato nicht im vollem Umfang angeboten. Dementsprechend darf man die Gebühren auch nicht im Voraus erheben.
Hintergrund des Protestes war eine Neuregelung im Rundfunkstaatsvertrag, durch die ab 2007 alle Unternehmen und Selbständigen verpflichtet werden, für ihre Internet-PCs EUR 17,- Rundfunkgebühren pro Monat zu zahlen. Das Bundesverfassungsgericht verweist zunächst auf die unteren Gerichte, um die Fragestellung klären zu lassen. Dementsprechend kann man zukünftig von einer erheblichen Klagewelle ausgehen. Trotzdem sieht die Klägerin die Entscheidung recht positiv: "Das Gericht zeigt verschiedene Wege auf, wie die Betroffenen sich gegen die Rundfunkgebühr zur Wehr setzen können. Durch die Einreichung der Verfassungsbeschwerde wurden Öffentlichkeit und Politik für das Thema sensibilisiert." Sie hatte in der Vergangenheit auch auf erhebliche datenschutzrechtliche Probleme in Verbindung mit der Erhebung der Rundfunkgebühren hingewiesen. "§ 8 Abs. 4 RGebStV erlaubt ab dem 1.1.2007 den Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann. Für Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale wird es daher z. B. interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren nach potenziellen Gebührensündern suchen."
Die Verfassungsbeschwerde wurde durch zahlreiche Spenden und Unterschriften von Einzelpersonen und Unternehmen ermöglicht. Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde löste ein erhebliches öffentliches Interesse aus. Im Oktober 2006 kündigten die Ministerpräsidenten der Länder eine grundsätzliche Neuordnung der Rundfunkgebühren an. (Via de.internet.com)