- Registriert
- 11 Mai 2009
- Themen
- 80.466
- Beiträge
- 116.966
- Reaktionen
- 58.891
Richter stoppt Google Books
Google hat einen empfindlichen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob entsprechenden Plänen erstmal einen Riegel vor. Der Suchmaschinenriese wollte bei der Digitalisierung von Millionen von Büchern auch die Werke aufnehmen, für die das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist.
Gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar an amerikanische Autoren und Verleger wollte Google in den USA registrierte Bücher einscannen und ohne weitere Rückfrage bei den Rechteinhabern online stellen. Richter Chin lehnte diesen Vergleich nun ab und begründete sein Urteil so: "Der Vergleich würde einfach zu weit gehen. Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten."
Google könnte gegen internationales Recht verstoßen
Zudem sah der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstoße, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen. Dabei bezog er sich bei seiner Argumentation nicht nur auf die ablehnende Haltung des US-Justizministeriums. Er würdigte ausdrücklich Bedenken aus Deutschland. Denn deutsche Autoren und Verlage sowie deren Interessenvertretungen hatten sich in dem seit Jahren laufenden Verfahren zu Wort gemeldet. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich persönlich gegen den Bücher-Deal ausgesprochen.
Richter kippt Vergleich aus dem Jahr 2008
Der von Google angestrebte Vergleich stammt aus dem Jahr 2008 und wurde bereits 2009 nach heftiger Kritik aus Europa überarbeitet. Google kommentierte, die Entscheidung des Richters sei "klar enttäuschend". Der Konzern kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen. Neben dem europäischen Literaturbetrieb hatten sich auch der Software-Konzern Microsoft und der Online-Händler Amazon gegen den weitreichenden Vergleich gewandt. Microsoft konkurriert mit Google im Internetsuchgeschäft, während Amazon elektronische Bücher vertreibt. Der Richter befürchtet, dass Google durch den Bücher-Deal noch mächtiger werde.
Gericht gibt Hinweis auf mögliche Einigung
Obwohl das Gericht der Vergleich in seiner derzeitigen Form abgelehnt hat, zeigte Richter Chin eine mögliche Lösung auf: Er schlug vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet. Bislang ist im Vergleich genau das Gegenteil vorgesehen: Rechteinhaber müssen der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen. Richter Chin dazu: "Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern." Doch Google dürfte diese Lösung kaum favorisieren, denn dann müsste der Konzern bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung vorab einholen. Das würde das Projekt Google Books erheblich ausbremsen.
Deutscher Buchhandel mit Urteil zufrieden
Der deutsche Buchhandel hat den Stopp der Buchpläne von Google durch das US-Gericht begrüßt: "Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht", sagte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder. Das Urteil zeige der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann.
Google Books macht Bücher durchsuchbar
Seit 2004 scannt Google Bücher ein, um diese ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt Google Books nutzt dazu bisher Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist und die daher jedermann frei verwenden darf. Mit dem angestrebten Vergleich wollte Google auch solche Bücher in das Projekt aufnehmen, bei denen der Rechtsschutz noch besteht.
Quelle : dpa
Gruss Gollum