Rapidshare - Die Musikindustrie will Logfiles und Verbindungsdaten
FUD oder ernstzunehmende Gefahr? Die Musikindustrie versucht, an Logfiles von Rapidshare heranzukommen. Dies wird jedenfalls aus dem Hause ProMedia verkündet. Zurückgreifen will man auch auf Daten der Vorratsdatenspeicherung.
Falls ProMedia mit ihrer Forderung nach Datenherausgabe Erfolg hat - woran man durchaus zweifeln kann - soll es einmal mehr gegen die Uploader gehen. Wie auch im Fall Filesharing, bei dem in der Regel das Angebot und nicht der Download verfolgt wird, sollen dann die Upper belangt werden. Was aber zu einigen offenen Fragen führt.
Denn rein rechtlich ist unklar, ob die Medienverbände überhaupt dazu berechtigt sind, entsprechende Daten ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung zu erhalten. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der reine Upload bei einem Filehoster überhaupt strafbar ist: denn das Erstellen einer Privat- oder Sicherungskopie gekaufter Musik ist nach wie vor rechtens, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Dass eine Datei bei und Konsorten liegt, beweist in erster Linie daher erst einmal nichts - anders als bei den typischen Verfahren, bei denen Files im Shared-Ordner automatisch einer weiten Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung stehen. Im Fall eines Uploads bei Oneclick-Hostern ist diese Öffentlichkeit nicht unbedingt gegeben - ohne direkten Downloadlink oder gar Passwort ist der Upload für niemanden zugänglich. Selbst die Weitergabe eines Links an Freunde dürfte zunächst unter die Kategorie Privatkopie fallen - nicht jeder will mit der Wechselplatte den Freund besuchen.
Und so fragt Teltarif auch, ob die Filehoster "tatsächlich bereit sind, Loglisten ihrer Kunden freiwillig den Plattenfirmen zu überlassen". Dazu kämen indessen noch die Fragen, wer überhaupt entsprechende Logs anlegt, und die anschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts. Denn der Upload eines verschlüsselten Sicherungsfiles auf ein dezentrales Online-Archiv zum privaten Gebrauch ist vollkommener Usus: es gibt Datensicherungs- und Backup-Dienstleister, die nichts anderes machen, anbieten und damit Geld verdienen.
FUD oder ernstzunehmende Gefahr? Die Musikindustrie versucht, an Logfiles von Rapidshare heranzukommen. Dies wird jedenfalls aus dem Hause ProMedia verkündet. Zurückgreifen will man auch auf Daten der Vorratsdatenspeicherung.
Falls ProMedia mit ihrer Forderung nach Datenherausgabe Erfolg hat - woran man durchaus zweifeln kann - soll es einmal mehr gegen die Uploader gehen. Wie auch im Fall Filesharing, bei dem in der Regel das Angebot und nicht der Download verfolgt wird, sollen dann die Upper belangt werden. Was aber zu einigen offenen Fragen führt.
Denn rein rechtlich ist unklar, ob die Medienverbände überhaupt dazu berechtigt sind, entsprechende Daten ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung zu erhalten. Weiterhin stellt sich die Frage, ob der reine Upload bei einem Filehoster überhaupt strafbar ist: denn das Erstellen einer Privat- oder Sicherungskopie gekaufter Musik ist nach wie vor rechtens, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Dass eine Datei bei und Konsorten liegt, beweist in erster Linie daher erst einmal nichts - anders als bei den typischen Verfahren, bei denen Files im Shared-Ordner automatisch einer weiten Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung stehen. Im Fall eines Uploads bei Oneclick-Hostern ist diese Öffentlichkeit nicht unbedingt gegeben - ohne direkten Downloadlink oder gar Passwort ist der Upload für niemanden zugänglich. Selbst die Weitergabe eines Links an Freunde dürfte zunächst unter die Kategorie Privatkopie fallen - nicht jeder will mit der Wechselplatte den Freund besuchen.
Und so fragt Teltarif auch, ob die Filehoster "tatsächlich bereit sind, Loglisten ihrer Kunden freiwillig den Plattenfirmen zu überlassen". Dazu kämen indessen noch die Fragen, wer überhaupt entsprechende Logs anlegt, und die anschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts. Denn der Upload eines verschlüsselten Sicherungsfiles auf ein dezentrales Online-Archiv zum privaten Gebrauch ist vollkommener Usus: es gibt Datensicherungs- und Backup-Dienstleister, die nichts anderes machen, anbieten und damit Geld verdienen.