Quiz: Verkehrsregeln für Radfahrer

SteveJ

V:I:P
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Beinahe täglich streiten Radfahrer und Autofahrer im Straßenverkehr um ihr (vermeintliches) Recht. :mad)
Jeder meint die besseren Argumente zu haben. Oft scheitert das Miteinander schon an der Kenntnis einfacher Verkehrsregeln. ;)
Wer diese auffrischen möchte, kann sich hier testen.
  1. Dürfen Radfahrer an einer roten Ampel stehende Autos rechts überholen, um sich nach vorn zu schlängeln?
    1. Ja, das dürfen sie, solange ausreichend Abstand zu den stehenden Fahrzeugen besteht.
    2. Ja, allerdings dürfen aus Platzgründen maximal zwei Radler nach vorn fahren.
    3. Nein

  2. Ist es erlaubt, dass Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße fahren?
    1. Ja, denn das Einfahrverbot richtet sich nur an motorisierte Fahrer.
    2. Bei Tempo 30 ist es erlaubt, bei Tempo 50 nicht.
    3. Nein, allerdings gibt es eine Ausnahme: ein Zusatzschild erlaubt das Radfahren entgegen der Fahrrichtung.

  3. Dürfen Autofahrer auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244) fahren?
    1. Ja. Autofahrer dürfen dort immer fahren, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit.
    2. Nein, dürfen sie nicht, oft gibt es aber Ausnahmen.

  4. Ist es erlaubt, beim Radfahren mit dem Handy in der Hand zu telefonieren?
    1. Nein, das ist verboten.
    2. Ja. Denn die Ablenkung von Radfahrern kann nicht mit der von Autofahrern verglichen werden.

  5. Gibt es eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Radler?
    1. Nein, gibt es nicht.
    2. Ja, sie dürfen innerorts nicht schneller als 30 km/h fahren.

  6. Haben Radler auf dem Zebrastreifen dieselben Rechte wie Fußgänger?
    1. Ja, egal ob sie fahren oder schieben.
    2. Nur dann, wenn sie absteigen und das Rad schieben.

  7. Müssen Radfahrer immer den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist?
    1. Ja. Gibt es einen Radweg, dann muss er auch benutzt werden.
    2. Rennradfahrer dürfen immer die Fahrbahn benutzen. Normale Radler müssen sich an die Beschilderung halten.
    3. Nein. Fahrradfahrer müssen den Radweg dann benutzen, wenn dies durch eines der drei blau/weißen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet wird.

  8. Wann dürfen Radfahrer auf dem Radweg an der linken Straßenseite fahren?
    1. Solange genügend Platz für entgegenkommende Radfahrer ist.
    2. Gar nicht, denn nur der rechte Radweg darf benutzt werden.
    3. Nur wenn das Fahren in beide Richtungen durch ein zusätzliches Zeichen erlaubt ist.

  9. Das Auto möchte in die Kreuzung einfahren, der Radfahrer geradeaus weiterfahren und der Fußgänger über die Straße gehen. Wer darf zuerst?

    1. Der Fußgänger
    2. Der Radfahrer
    3. Der Autofahrer
1.1. | 2.3. | 3.2. | 4.1. | 5.1. | 6.2. | 7.3. | 8.3. | 9.2.

  1. Tatsächlich ist das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen erlaubt, allerdings nur, wenn "ausreichender Raum" vorhanden ist, das heißt, wenn keine Gefahr eines Zusammenstoßes besteht.
    Außerdem darf die Haltelinie nicht überfahren werden.

  2. Wenn unter dem rot-weißen Verbotsschild (Zeichen 267) ein Zusatzschild angebracht ist ("Radfahrer frei"), dann dürfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren.

  3. In einer Fahrradstraße dürfen nur Radfahrer fahren – auch nebeneinander.
    In der Praxis sieht man jedoch meistens, dass Auto- und Motorradfahren durch ein Zusatzschild erlaubt werden.
    Dann gelten jedoch besondere Regeln, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
    Generell gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle.

  4. Das ist verboten. Erlaubt ist es allerdings, wie im Auto, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird, z.B. mit Freisprecheinrichtung oder Head-Set (Lautstärke beachten).

  5. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts betrifft Radler nicht, denn das bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge.
    Es gilt jedoch: Radfahrer müssen ihr Gefährt jederzeit beherrschen und die Geschwindigkeit der Verkehrssituation, der Witterung und den Straßenverhältnissen anpassen.
    Ist ein Tempolimit, z. B. in einer Tempo-30-Zone, durch Verkehrszeichen angeordnet, müssen sich auch Radler daran halten.

  6. Der Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg. Nur, wenn Radfahrer absteigen (und damit auch Fußgänger sind), haben sie denselben Vorrang wie Fußgänger.
  7. Bei diesen drei Verkehrszeichen besteht eine Radwegbenutzungspflicht: 237 (Radweg), 241 (getrennter Geh- und Radweg), oder 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg).
    Einzige Ausnahme: Die Benutzung ist unzumutbar, z.B. wegen Bauarbeiten oder Eisglätte.

  8. Für Radfahrer gilt immer der rechte Radweg, außer ein links verlaufender Radweg ist durch die blau-weißen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (benutzungspflichtiger Radweg) oder Zusatzzeichen "Radfahrer frei" freigegeben.

  9. Erst der Radfahrer, dann der Autofahrer, zuletzt der Fußgänger.
    Begründung: Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" gilt gegenüber dem fließenden Verkehr, nicht gegenüber Fußgängern.
    Autofahrern wird aber im Rahmen ihrer allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme empfohlen, Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen, wenn es die Situation erlaubt.
 
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