SteveJ
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Wer in Österreich zu doll auf die Tube drückt, dem kann der Staat künftig sein Auto wegnehmen.
Für diesen Schritt haben am Mittwoch ÖVP, Grüne und SPÖ gestimmt.
Die Neuregelung tritt am 01. März 2024 in Kraft und gilt auch für deutsche Autofahrer.
Das bestätigte ein Sprecher des Klimaschutzministeriums, das auch für Verkehrspolitik verantwortlich ist.
Man setzt dabei auf ein dreistufiges Verfahren:
Für diesen Schritt haben am Mittwoch ÖVP, Grüne und SPÖ gestimmt.
Die Neuregelung tritt am 01. März 2024 in Kraft und gilt auch für deutsche Autofahrer.
Das bestätigte ein Sprecher des Klimaschutzministeriums, das auch für Verkehrspolitik verantwortlich ist.
Man setzt dabei auf ein dreistufiges Verfahren:
- Erwischt die Polizei einen Raser innerorts mit mehr als 60 beziehungsweise außerorts mit über 70 Sachen zu viel, beschlagnahmen die Beamten das Fahrzeug sofort.
Auch die Pappe wird einkassiert. Beides allerdings nur vorläufig.
- Innerhalb von zwei Wochen entscheidet die zuständige Bezirksverwaltung, ob der Wagen dauerhaft eingezogen wird.
"Das Fahrzeug“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme, "verfällt nur bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern".
Darunter verstehen die österreichischen Behörden:
Bei einem Vergehen von bis zu 79 innerorts beziehungsweise 89 km/h außerorts zu viel wird das Auto nur dauerhaft konfisziert, wenn der Fahrer innerhalb der letzten vier Jahre schon einmal Ärger wegen Raserei hatte ("Wiederholungstäter").
Wer allerdings innerorts mehr als 80 beziehungsweise außerorts mehr als 90 auf dem Tacho zu viel hat, der kann sich sofort von seiner Karre verabschieden. Auch beim ersten Vergehen ("extreme Überschreitung").
- In einem dritten Schritt kommt das Auto dann unter den Hammer.
70 Prozent des Erlöses gehen an den Verkehrssicherheits-Fonds, der Rest an die Kommune, in welcher der Raser erwischt wurde.
Eine Geldstrafe für den Raser gibt es obendrauf.
- innerorts Tempo 50
- außerorts Maximalgeschwindigkeit 100 Kilometer pro Stunde (auch auf Schnellstraßen)
- Auf den Autobahnen darf 130 gefahren werden.
Auf bestimmten Strecken sind wegen eines Umwelt-Tempolimits (IG-L) nur 100 km/h erlaubt, was auch scharf geahndet wird...
Ausnahmen gibt es für Elektrofahrzeuge – auch für solche mit ausländischen Kennzeichen.