tsunami
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Wichtige Parkregeln in Deutschland
- Richtung beim Parken: Fahrzeuge dürfen nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Gegen die Fahrtrichtung zu parken, erhöht das Unfallrisiko. Ausnahme: In Einbahnstraßen darf auch linksseitig geparkt werden.
- Samstags parken: Parkplätze mit der Angabe "werktags kostenpflichtig" sind auch samstags kostenpflichtig, da Samstag als Werktag gilt. Nur sonntags und an Feiertagen ist das Parken kostenfrei.
- Halten auf dem Radweg: Kurzes Halten oder Parken auf Radwegen ist verboten. Selbst wenige Minuten können zu Bußgeldern führen (bis zu 100 Euro bei Behinderung oder Unfällen).
- Parkplätze freihalten: Parklücken dürfen nicht durch Personen oder Gegenstände blockiert werden. Das Freihalten wird als Nötigung gewertet und ist verboten. Eine Genehmigung für reservierte Flächen muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
- Parken über Gullydeckeln: Über Gullydeckeln ist das Parken nicht erlaubt, da diese im Notfall zugänglich bleiben müssen. Halten ist jedoch gestattet.
- Parken in zweiter Reihe: Das Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich verboten, selbst wenn es nur kurz ist. Ausnahmen gelten nur für Lieferfahrzeuge während des Be- oder Entladens, sofern kein anderer Verkehr behindert wird.
- Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen: Es ist verboten, näher als 5 Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen zu parken. Dies soll die Sicht und die Verkehrssicherheit gewährleisten.
- Parken an Bushaltestellen: Das Halten an Bushaltestellen ist nur für maximal 3 Minuten erlaubt, sofern kein Bus behindert wird. Parken ist dort grundsätzlich verboten.
- Einfahrten und Ausfahrten: Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden, wenn die Zufahrt behindert wird. Auch auf Gehwegen davor ist das Parken untersagt.
- Parken auf Gehwegen: Das Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn es durch entsprechende Schilder oder Markierungen freigegeben wurde.
- Parken in gekennzeichneten Zonen: In Parkzonen mit Parkscheinautomaten oder Anwohnerparkausweis-Pflicht muss die entsprechende Gebühr entrichtet oder ein gültiger Ausweis sichtbar ausgelegt werden.
- Parkverbot bei gelben Linien und Zickzacklinien: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand oder Zickzacklinien signalisieren ein Park- und Halteverbot, etwa vor Schulen oder an Baustellen.
- Mindestraum für andere Verkehrsteilnehmer: Beim Parken muss ausreichend Platz für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer bleiben. Gehwege dürfen nicht blockiert werden.
- Parken vor Hydranten: Es ist verboten, direkt vor Hydranten zu parken, da diese im Notfall für die Feuerwehr zugänglich sein müssen.
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen: In verkehrsberuhigten Zonen darf nur in dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.