Nach der Parkscheibe jetzt andere Parkregeln

tsunami

Special Member
Registriert
5 Juli 2020
Themen
755
Beiträge
937
Reaktionen
10.507

Wichtige Parkregeln in Deutschland

  1. Richtung beim Parken: Fahrzeuge dürfen nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Gegen die Fahrtrichtung zu parken, erhöht das Unfallrisiko. Ausnahme: In Einbahnstraßen darf auch linksseitig geparkt werden.
  2. Samstags parken: Parkplätze mit der Angabe "werktags kostenpflichtig" sind auch samstags kostenpflichtig, da Samstag als Werktag gilt. Nur sonntags und an Feiertagen ist das Parken kostenfrei.
  3. Halten auf dem Radweg: Kurzes Halten oder Parken auf Radwegen ist verboten. Selbst wenige Minuten können zu Bußgeldern führen (bis zu 100 Euro bei Behinderung oder Unfällen).
  4. Parkplätze freihalten: Parklücken dürfen nicht durch Personen oder Gegenstände blockiert werden. Das Freihalten wird als Nötigung gewertet und ist verboten. Eine Genehmigung für reservierte Flächen muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
  5. Parken über Gullydeckeln: Über Gullydeckeln ist das Parken nicht erlaubt, da diese im Notfall zugänglich bleiben müssen. Halten ist jedoch gestattet.
  6. Parken in zweiter Reihe: Das Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich verboten, selbst wenn es nur kurz ist. Ausnahmen gelten nur für Lieferfahrzeuge während des Be- oder Entladens, sofern kein anderer Verkehr behindert wird.
  7. Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen: Es ist verboten, näher als 5 Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen zu parken. Dies soll die Sicht und die Verkehrssicherheit gewährleisten.
  8. Parken an Bushaltestellen: Das Halten an Bushaltestellen ist nur für maximal 3 Minuten erlaubt, sofern kein Bus behindert wird. Parken ist dort grundsätzlich verboten.
  9. Einfahrten und Ausfahrten: Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden, wenn die Zufahrt behindert wird. Auch auf Gehwegen davor ist das Parken untersagt.
  10. Parken auf Gehwegen: Das Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn es durch entsprechende Schilder oder Markierungen freigegeben wurde.
  11. Parken in gekennzeichneten Zonen: In Parkzonen mit Parkscheinautomaten oder Anwohnerparkausweis-Pflicht muss die entsprechende Gebühr entrichtet oder ein gültiger Ausweis sichtbar ausgelegt werden.
  12. Parkverbot bei gelben Linien und Zickzacklinien: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand oder Zickzacklinien signalisieren ein Park- und Halteverbot, etwa vor Schulen oder an Baustellen.
  13. Mindestraum für andere Verkehrsteilnehmer: Beim Parken muss ausreichend Platz für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer bleiben. Gehwege dürfen nicht blockiert werden.
  14. Parken vor Hydranten: Es ist verboten, direkt vor Hydranten zu parken, da diese im Notfall für die Feuerwehr zugänglich sein müssen.
  15. Parken in verkehrsberuhigten Bereichen: In verkehrsberuhigten Zonen darf nur in dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
 

tsunami

Special Member
Registriert
5 Juli 2020
Themen
755
Beiträge
937
Reaktionen
10.507
Das Gleiche gilt auch für das Parken neben Hydranten

Genau​

Was ist erlaubt und was nicht?

  1. Halten neben Gullydeckeln:
    • Halten (max. 3 Minuten) neben oder über solchen Zugängen ist erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
  2. Parken neben Gullydeckeln:
    • Parken (längeres Abstellen) neben oder über diesen Bereichen ist in der Regel nicht erlaubt, um den Zugang nicht zu blockieren.
  3. Sonderfall:
    • In einigen Fällen gibt es zusätzliche Markierungen oder Hinweise, die auf Parkverbote rund um diese Bereiche hinweisen (z. B. gelbe Linien oder Schilder). Diese müssen ebenfalls beachtet werden.

Warum diese Regelung?

Behinderte Zugänge können im Ernstfall (z. B. bei einem Wasserrohrbruch oder Gasleck) Rettungs- und Reparaturmaßnahmen verzögern. Daher wird auch das Parken neben diesen Bereichen streng reguliert.
 
Oben