SteveJ
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Wer die Begeisterung für das Fahren mit dem Motorrad für sich entdeckt hat, konnte bisher leicht passende Reifen finden, da die Herstellerfreigaben von Reifenmarken diesen Prozess erleichterten.
Mit einer neuen Regelung, die bereits seit 2020 gilt, ist die reine Handhabung oder Umrüstung durch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) der Reifenhersteller jedoch größtenteils obsolet, wie das Portal Reifen24 berichtet.
Alle Reifen mit einem DOT-Datum (Reifenalter) ab dem 1.1.2020 fallen unter die neue Regelung, während ältere Exemplare bis Ende 2024 einer Schonfrist unterliegen.
Zukünftig, also ab 2025, müssen Motorradfahrer jedoch mit mehr Aufwand und Kosten rechnen, da eine Umbereifung dann pauschal eine Prüfung und Abnahme durch eine offizielle Prüforganisation wie den TÜV oder die Dekra erfordert.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist ein Dokument, das von Reifenherstellern ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein bestimmter Reifen auf einem spezifischen Motorradmodell verwendet werden kann, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Die UBB basiert auf Tests und gibt der Fahrerin oder dem Fahrer die Sicherheit, dass die Kombination von Motorrad und Reifen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, auch wenn der Reifen nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Sie muss in der Regel beim Fahren mitgeführt werden, um bei Kontrollen vorgelegt zu werden.
Ab dem kommenden Jahr wird dann nicht mehr der Reifenhersteller allein für die Freigabe eines Reifens verantwortlich sein.
Stattdessen wird im Zweifelsfall eine gesonderte Prüfung durch Organisationen wie Dekra oder TÜV notwendig.
Die Anwendung dieser Regelung hängt stark vom jeweiligen Motorradreifen ab, betrifft jedoch prinzipiell alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung.
Änderungen am Bauraum der Reifen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis...
Nachteile und Vorteile für Motorrad-Fans
Die neue Regelung zur Einzelabnahme von Motorradreifen bringt für Biker ab 2025 zunächst vor allem höhere Kosten und mehr Aufwand mit sich.
Besonders bei Abweichungen von den Standardreifen (Certificate of Conformity (COC)) wird es schwieriger, diese für den Straßenverkehr genehmigen zu lassen.
Trotzdem bietet die Neuregelung auch Vorteile:
Wenn nur der Hersteller wechselt, aber die Reifendimensionen und -eigenschaften mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, ist keine separate Abnahme durch TÜV oder Dekra notwendig.
Die wichtigsten Parameter wie Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang müssen allerdings exakt den Eintragungen entsprechen.
Quellen: Reifen24, MSN, Futurezone
Mit einer neuen Regelung, die bereits seit 2020 gilt, ist die reine Handhabung oder Umrüstung durch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) der Reifenhersteller jedoch größtenteils obsolet, wie das Portal Reifen24 berichtet.
Alle Reifen mit einem DOT-Datum (Reifenalter) ab dem 1.1.2020 fallen unter die neue Regelung, während ältere Exemplare bis Ende 2024 einer Schonfrist unterliegen.
Zukünftig, also ab 2025, müssen Motorradfahrer jedoch mit mehr Aufwand und Kosten rechnen, da eine Umbereifung dann pauschal eine Prüfung und Abnahme durch eine offizielle Prüforganisation wie den TÜV oder die Dekra erfordert.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist ein Dokument, das von Reifenherstellern ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein bestimmter Reifen auf einem spezifischen Motorradmodell verwendet werden kann, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Die UBB basiert auf Tests und gibt der Fahrerin oder dem Fahrer die Sicherheit, dass die Kombination von Motorrad und Reifen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, auch wenn der Reifen nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Sie muss in der Regel beim Fahren mitgeführt werden, um bei Kontrollen vorgelegt zu werden.
Ab dem kommenden Jahr wird dann nicht mehr der Reifenhersteller allein für die Freigabe eines Reifens verantwortlich sein.
Stattdessen wird im Zweifelsfall eine gesonderte Prüfung durch Organisationen wie Dekra oder TÜV notwendig.
Die Anwendung dieser Regelung hängt stark vom jeweiligen Motorradreifen ab, betrifft jedoch prinzipiell alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung.
Änderungen am Bauraum der Reifen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis...
Nachteile und Vorteile für Motorrad-Fans
Die neue Regelung zur Einzelabnahme von Motorradreifen bringt für Biker ab 2025 zunächst vor allem höhere Kosten und mehr Aufwand mit sich.
Besonders bei Abweichungen von den Standardreifen (Certificate of Conformity (COC)) wird es schwieriger, diese für den Straßenverkehr genehmigen zu lassen.
Trotzdem bietet die Neuregelung auch Vorteile:
Wenn nur der Hersteller wechselt, aber die Reifendimensionen und -eigenschaften mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, ist keine separate Abnahme durch TÜV oder Dekra notwendig.
Die wichtigsten Parameter wie Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang müssen allerdings exakt den Eintragungen entsprechen.
Quellen: Reifen24, MSN, Futurezone