SteveJ
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Bei vielen Autofahrern gilt landläufig die Meinung:
"Wenn du reinfährst, musst du blinken und wenn du rausfährst auch."
An quasi jedem Kreisverkehr ist es offensichtlich:
Die einen blinken durchgehend in die Richtung, in die sie fahren, die anderen nur beim Hineinfahren oder Hinausfahren, ein Teil blinkt je nach Position des
Autos in verschiedene Richtungen und der Rest gar nicht. 🙈
Kurzum: Im Kreisel kann blinkerktechnisch alles passieren, weil viele einfach nicht wissen, was richtig ist.
Falls Ihr Euch jetzt wiedererkennt, hier eine beruhigende Nachricht: Mehr als einem Viertel der Autofahrer geht es genau so!
Das hat der Auto Club Europa (ACE) untersucht. Demnach wissen fast 26,6 Prozent nicht, wie man den Blinker korrekt setzt.
Zur Datenerhebung wurden vom 10. bis 12. Juni 2024 bundesweit 30 Kreisel eine Stunde lang beobachtet...
Und so geht’s richtig:
Man blinkt nur, wenn man aus dem Kreisverkehr hinausfährt, um den anderen Autofahrern, Fußgängern und Fahrradfahrern anzuzeigen, wohin man denn möchte.
Ansonsten wird bitte GAR NICHT geblinkt – nicht im Kreisel und auch nicht beim Hineinfahren.
Wieso auch: Man kann ja eigentlich nicht woanders lang, als der Straße in den Kreisverkehr zu folgen.
Übrigens: Wer nicht oder falsch blinkt, irritiert nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Während die meisten Autofahrer wenigstens versuchen per Blinker anzuzeigen, was sie im Kreisel vorhaben, verzichten die meisten Radfahrer völlig darauf, dies per Handzeichen mitzuteilen, obwohl sie das tun müssten.
Laut ACE zeigen mehr als zwei Drittel der Radler (68,7 Prozent) gar nichts an...
Ein weiteres Problem können die Vorfahrtsregeln am Kreisverkehr darstellen.
Hier muss man drei Fälle betrachten:
Radfahrer hingegen haben lediglich auf Radwegen Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
Auf allen Kreisfahrbahnen ist Halten oder gar Parken verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Untersagt ist auch, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu überfahren. Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt nur für besonders lange Fahrzeuge.
Quellen: ACE, AvD, ADAC, Autobild, Führerscheine.de
"Wenn du reinfährst, musst du blinken und wenn du rausfährst auch."
An quasi jedem Kreisverkehr ist es offensichtlich:
Die einen blinken durchgehend in die Richtung, in die sie fahren, die anderen nur beim Hineinfahren oder Hinausfahren, ein Teil blinkt je nach Position des
Autos in verschiedene Richtungen und der Rest gar nicht. 🙈
Kurzum: Im Kreisel kann blinkerktechnisch alles passieren, weil viele einfach nicht wissen, was richtig ist.
Falls Ihr Euch jetzt wiedererkennt, hier eine beruhigende Nachricht: Mehr als einem Viertel der Autofahrer geht es genau so!
Das hat der Auto Club Europa (ACE) untersucht. Demnach wissen fast 26,6 Prozent nicht, wie man den Blinker korrekt setzt.
Zur Datenerhebung wurden vom 10. bis 12. Juni 2024 bundesweit 30 Kreisel eine Stunde lang beobachtet...
Und so geht’s richtig:
Man blinkt nur, wenn man aus dem Kreisverkehr hinausfährt, um den anderen Autofahrern, Fußgängern und Fahrradfahrern anzuzeigen, wohin man denn möchte.
Ansonsten wird bitte GAR NICHT geblinkt – nicht im Kreisel und auch nicht beim Hineinfahren.
Wieso auch: Man kann ja eigentlich nicht woanders lang, als der Straße in den Kreisverkehr zu folgen.
Übrigens: Wer nicht oder falsch blinkt, irritiert nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Während die meisten Autofahrer wenigstens versuchen per Blinker anzuzeigen, was sie im Kreisel vorhaben, verzichten die meisten Radfahrer völlig darauf, dies per Handzeichen mitzuteilen, obwohl sie das tun müssten.
Laut ACE zeigen mehr als zwei Drittel der Radler (68,7 Prozent) gar nichts an...
Ein weiteres Problem können die Vorfahrtsregeln am Kreisverkehr darstellen.
Hier muss man drei Fälle betrachten:
- "Unechter" Kreisverkehr, der nur einen kreisförmigen Knotenpunkt darstellt
Solche Kreisel finden sich hin und wieder in Wohngebieten. Sie lassen sich leicht an den fehlenden Verkehrsschildern "Kreisverkehr" identifizieren.
Bei solchen Rondellen gilt "rechts vor links", der Einfahrende hat also Vorrang!
Außerdem muss der Blinker hier auch beim Ein- und nicht nur beim Ausfahren gesetzt werden.
- Der klassische Kreisverkehr
Er ist durch die Kombination der Verkehrszeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" zu erkennen.
Diese Schilder – drei kreisförmig angeordnete Pfeile auf blauem Grund und das auf der Spitze stehende Dreieck mit rotem Rahmen auf weißem Grund – stehen vor jeder Einfahrt in das Rondell.
Damit gilt, dass die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt haben!
- Zweispuriger Kreisverkehr
Hier besteht Vorrang für die äußere Fahrbahn!
Konkret sollten sich bei einer doppelspurigen Zufahrt die Fahrzeuge rechts einordnen, die an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen wollen.
Wer erst später raus will, kann innen fahren, muss vor dem Verlassen des Kreisverkehrs aber rechtzeitig auf die äußere Spur wechseln.
Dabei darf der dort fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
Im Zweifel muss der innen Fahrende eine zusätzliche Runde drehen, bis er gefahrlos nach außen ziehen kann.
Radfahrer hingegen haben lediglich auf Radwegen Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
Auf allen Kreisfahrbahnen ist Halten oder gar Parken verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Untersagt ist auch, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu überfahren. Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt nur für besonders lange Fahrzeuge.
Quellen: ACE, AvD, ADAC, Autobild, Führerscheine.de