Internetanbieter dürfen ohne Einwilligung der Nutzer IP-Adressen nicht speichern
Nach einem Beschluss durch die oberste Aufsichtsbehörde des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 27. November 2009, dürfen Internetdienstanbieter ohne explizite Zustimmung der Nutzer keine IP-Adressen mehr speichern.
In dem Beschluss der Behörde wird darauf verwiesen, dass auch IP-Adressen zu persönlichen Daten zählen und dem Telemediengesetz unterliegen. Ein Speichern der IP-Adressen wäre nur zu statistischen Zwecken in verkürzter nicht personengebundener Form erlaubt.
Die ungekürzte Speicherung der IP-Adressen, auch wenn diese verschlüsselt werden, wäre nach diesem Beschluss rechtlich nicht legitim und können mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Vorfeld das Recht auf Anonymität im Netz.
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/ind...tokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig/
Nach einem Beschluss durch die oberste Aufsichtsbehörde des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 27. November 2009, dürfen Internetdienstanbieter ohne explizite Zustimmung der Nutzer keine IP-Adressen mehr speichern.
In dem Beschluss der Behörde wird darauf verwiesen, dass auch IP-Adressen zu persönlichen Daten zählen und dem Telemediengesetz unterliegen. Ein Speichern der IP-Adressen wäre nur zu statistischen Zwecken in verkürzter nicht personengebundener Form erlaubt.
Die ungekürzte Speicherung der IP-Adressen, auch wenn diese verschlüsselt werden, wäre nach diesem Beschluss rechtlich nicht legitim und können mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Vorfeld das Recht auf Anonymität im Netz.
Quelle: http://www.daten-speicherung.de/ind...tokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig/