Gefährliche Manöver im Stau: Dürfen Biker wirklich alles?

SteveJ

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Bei einem Stau auf der Autobahn kann die Hitze Motorradfahrern mit Helm und dicker Schutzkleidung ziemlich zusetzen.
Ohne kühlen Fahrtwind lassen sich die hohen Temperaturen kaum ertragen...

Mit dem schmalen Fahrzeug ist es jedoch leicht, dem Stau durch Rettungsgassen, Lücken oder über den Seitenstreifen zu entkommen.
Die Versuchung solcher Manöver für Biker ist oft groß. Doch dürfen sie wirklich am Stau vorbeifahren? :unsure:

Welche Regelungen für Motorradfahrer gelten, verrät Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht von Geblitzt.de.

Vorbeischlängeln​

Grundsätzlich ist es Motorradfahrern gesetzlich erlaubt Fahrzeuge, links zu überholen – auch zwischen Kfz auf der äußersten linken Fahrspur und der Mittelleitplanke.

"Doch auf einer vollen Autobahn im Stau ist der notwendige Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter meist nicht gegeben“, weiß Anwältin Leier.
"Dann dürfen auch Biker nicht links vorbeifahren.“

Dazu kommt: Viele Autofahrer rechnen nicht mit einem neben der Leitplanke fahrenden Motorrad, scheren eventuell aus oder öffnen im Stau ihre Tür.
Es bestehe folglich ein hohes Unfallrisiko. :eek:
"In dem Fall sind Motorradfahrer mitschuldig."

Biker dürfen sich auch nicht mittig zwischen den Fahrzeugen der rechten und linken Fahrspur durchschlängeln.
"Es gilt das Rechtsüberholverbot, das Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage und ein vorgeschriebener Mindestseitenabstand beim Überholen“, sagt Leier.

Schlängeln Biker sich dennoch vorbei, drohen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.
"Die Sanktionen variieren, besonders wenn es dann noch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt“, warnt die Verkehrsrechtsexpertin.

Platz freilassen!​

Den Seitenstreifen zum Überholen zu nutzen, ist auch für Biker tabu!
Sie sind vorrangig für Pannenfahrzeuge vorgesehen und müssen für diese frei bleiben.

Können Biker der Versuchung nicht widerstehen und missachten das Verbot, drohen ihnen hohe Strafen.
"Neben einem Bußgeld von 75 Euro, müssen Motorradfahrer, die den Standstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen nutzen, auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Blockieren sie dabei zusätzlich Rettungsfahrzeuge oder gefährden andere Verkehrsteilnehmer, drohen weitere Strafen“
, betont Anwältin Leier.

Rettungsgasse​

Im Stau und stockenden Verkehr benötigen Rettungskräfte und Polizei die Möglichkeit, problemlos durchzufahren.
Daher müssen überlebenswichtige Rettungsgassen gebildet werden, die auch Biker nicht zum Vordrängeln nutzen dürfen!

"Fährt man mit dem Motorrad trotzdem durch die Rettungsgasse, kostet das 240 Euro Strafe, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie einen Monat Fahrverbot.
Im Wiederholungsfall erhöhen sich die Strafen. Kommt es beim Befahren der Rettungsgasse außerdem zu einem Unfall, kann auch der Streit mit der Versicherung sehr teuer werden.“


Bei einer Behinderung von Rettungskräften handelt es sich unter Umständen sogar um eine Straftat. (Das gilt auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer)
"In dem Fall droht laut § 323c Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.“

Wie man eine Rettungsgasse bildet, ist eigentlich ganz einfach und sollten allmählich hoffentlich alle kapiert haben und auch umsetzen: :rolleyes:
Fahrzeuge auf der (ganz) linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. ;)



Quellen: geblitzt.de, ADAC
 
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