EU beschließt neue Obergrenze für Bargeld-Zahlungen

SteveJ

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Eine Obergrenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen gibt es hier bislang nicht.
Durch einen EU-Beschluss wird sich das künftig ändern...

Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag in Brüssel eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten – allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt.

Wer also z.B. sein gebrauchtes Auto an einen Freund verkauft und weder der Verkäufer noch der Käufer beruflich mit Autohandel zu tun haben, muss sich keine Sorgen um die Bargeldobergrenze machen.
Das bedeutet, dass solche privaten Verkäufe ohne Einschränkung durch die Bargeldgrenze abgewickelt werden können.

Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

Das gilt bislang in Deutschland​

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen.
Wer Beträge von mehr als 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt.
Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.

Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Casinos, Kryptos, Kicker​

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden.
Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profi-Fußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt am Main eine neue Behörde geplant: die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA).
Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen.
Frankfurt am Main hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.
Es hatten sich neun Mitgliedstaaten um den Sitz der AMLA beworben:
Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt am Main), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien).

Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht.
Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

Quellen: Tagesschau, Handelsblatt, Rat der Europäischen Union
 
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