DEUTSCHLAND UND SEINE VORSCHRIFTEN
Eine Parkscheibe
muss in Deutschland nach bestimmten Regeln und Vorgaben gestaltet und verwendet werden, um den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu entsprechen. Hier sind die wichtigsten Informationen zur
Regelung und Handhabung einer Parkscheibe:
1. DIN-Norm und Größe
Die Parkscheibe in Deutschland muss der
DIN-Norm 1451 entsprechen. Die standardmäßige Größe beträgt:
2. Farbe
- Die Vorderseite der Parkscheibe muss blau sein, mit einem weißen Feld für die Uhrzeit.
- Die Rückseite ist in der Regel neutral oder weiß, manchmal sind dort Anweisungen aufgedruckt.
3. Beschriftung
- Die Zahlen für die Stunden müssen groß und gut lesbar auf der Parkscheibe abgedruckt sein.
- Oben auf der Parkscheibe steht in der Regel das Wort "Ankunftszeit".
- Das Uhrenfeld zeigt ganze und halbe Stunden, keine Minuten.
- Die Stundenangaben sind von 7:00 bis 22:00 Uhr aufgedruckt, da Parkscheiben in der Regel nur in diesen Zeiten vorgeschrieben sind.
4. Handhabung
- Die Parkscheibe muss auf die Ankunftszeit eingestellt werden, d.h., die Uhrzeit, zu der das Fahrzeug abgestellt wurde.
- Es ist nicht erlaubt, die Uhrzeit vorzustellen, um länger parken zu können.
- Die Scheibe muss gut sichtbar und von außen lesbar auf das Armaturenbrett oder in die Windschutzscheibe gelegt werden.
- Es ist nicht zulässig, eine abgelaufene Parkscheibe zu verwenden oder diese zu manipulieren.
5. Einstellungen und Regeln
- Richtige Einstellung: Die Ankunftszeit darf immer nur auf den nächsten vollen oder halben Stundenwert eingestellt werden, nicht minutengenau.
- Beispiel: Wenn Sie um 10:05 Uhr parken, stellen Sie die Parkscheibe auf 10:30 Uhr ein.
- Nicht erlaubt:
- Falsches Einstellen der Parkscheibe.
- Nicht sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug.
- Wiederholtes Zurückgehen und Verstellen der Ankunftszeit („Parkscheiben-Trick“).
6. Elektronische Parkscheiben
- Elektronische Parkscheiben sind ebenfalls erlaubt, müssen jedoch den deutschen Straßenverkehrsvorschriften (StVO) entsprechen.
- Anforderungen:
- Sie müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sein.
- Sie dürfen die Ankunftszeit nicht automatisch verstellen oder sich nach einer gewissen Zeit selbst resetten.
- Elektronische Parkscheiben erkennen in der Regel, wenn das Fahrzeug steht, und stellen automatisch die Ankunftszeit ein.
- Auch bei elektronischen Parkscheiben muss diese sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt oder an der Windschutzscheibe angebracht werden.
7. Besonderheiten bei der elektronischen Parkscheibe:
- Sie sind meist batteriebetrieben und verfügen über eine digitale Anzeige.
- Automatische Zeitumstellung: Die Geräte müssen automatisch erkennen, wann ein Fahrzeug parkt, und dürfen die Uhrzeit nur beim Start des Parkvorgangs anzeigen.
- Stromversorgung: Elektronische Parkscheiben müssen zuverlässig funktionieren, was bedeutet, dass die Batterie regelmäßig überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden muss.
Insgesamt gelten für elektronische und analoge Parkscheiben die gleichen Parkregeln.
strafen bei überschreiten der Parkzeit öffentlich oder bei einkaufsläden, muss unbedingt vor den Parkplatz ein schild darauf hinweisen das Parkscheibenplicht besteht?
Ja, es muss immer ein
Schild darauf hinweisen, dass eine
Parkscheibenpflicht besteht, sei es auf öffentlichen Parkplätzen oder auf Parkplätzen von Einkaufszentren. Ohne ein solches Hinweisschild besteht keine Verpflichtung, eine Parkscheibe zu benutzen. Nun zu den Details:
1. Hinweisschilder zur Parkscheibenpflicht
- Die Parkscheibenpflicht muss durch ein Verkehrszeichen oder ein entsprechendes Schild vor dem Parkplatz klar angezeigt werden. Dieses Schild ist meist ein blaues Schild mit einem "P" und dem Symbol einer Parkscheibe. Häufig steht darunter eine Zeitangabe, wie z.B. "2 Stunden mit Parkscheibe".
- Fehlt ein solches Schild, besteht keine Verpflichtung, eine Parkscheibe zu verwenden.
2. Strafen bei Überschreiten der Parkzeit (öffentliche Parkplätze)
- Wenn die Parkzeit mit Parkscheibe überschritten wird, können Sie mit einem Verwarngeld belegt werden.
Die Strafen im öffentlichen Raum (z.B. an Straßen oder auf öffentlichen Parkplätzen) richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:
- Bis 30 Minuten Überschreitung: 20 Euro.
- Bis 1 Stunde Überschreitung: 25 Euro.
- Bis 2 Stunden Überschreitung: 30 Euro.
- Mehr als 2 Stunden Überschreitung: 40 Euro.
Diese Strafen gelten für Parkplätze, die von der Gemeinde, Stadt oder einem anderen öffentlichen Träger verwaltet werden.
3. Strafen auf Parkplätzen von Einkaufszentren oder privaten Flächen
- Bei privaten Parkplätzen (wie bei Supermärkten, Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen) kann der Betreiber eigene Regeln für die Nutzung des Parkplatzes aufstellen. Diese Regeln werden meist durch Schilderam Eingang oder innerhalb des Parkplatzes ausgewiesen.
- Häufig wird die Nutzung durch externe Firmen überwacht, die Strafen verhängen können, wenn die Parkzeit überschritten oder keine Parkscheibe benutzt wird.
- Die Strafen werden hier oft als sogenannte Vertragsstrafen oder Parkverstöße bezeichnet und liegen meist zwischen 20 und 40 Euro, je nach Betreiber und Parkplatz.
Wichtig: Auf privaten Parkplätzen ist es ebenfalls erforderlich, dass klar ersichtlich auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen wird. Fehlt dieser Hinweis, kann keine Strafe verhängt werden.
4. Wichtige Hinweise
- Privatparkplätze (z.B. von Supermärkten) können eigene Überwachungsfirmen haben, die entweder direkt Strafzettel ausstellen oder das Kennzeichen aufnehmen und im Nachgang eine Strafe zusenden.
- Manchmal wird auf den Schildern darauf hingewiesen, dass nur für eine bestimmte Zeit (z.B. 2 Stunden) geparkt werden darf, oft in Verbindung mit einem Einkauf. Tipp: Den Einkaufsbeleg immer gut aufbewahren, falls es zu Missverständnissen kommt.
Fazit:
- Es muss immer ein Schild darauf hinweisen, dass eine Parkscheibenpflicht besteht, sei es auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen.
- Die Strafen bei öffentlichen Parkplätzen folgen dem Bußgeldkatalog, während bei privaten Parkplätzen individuelle Regelungen des Betreibers gelten, die ebenfalls klar ausgeschildert sein müssen.
In vielen Städten gibt es die Möglichkeit, für kurze Zeit kostenlos zu parken, oft für
15 Minuten, insbesondere in Zonen mit Parkscheinautomaten. Dies variiert je nach Stadt oder Gemeinde, aber das Verfahren ist in der Regel ähnlich:
Vorgehensweise, um 15 Minuten kostenlos zu parken:
- Parkscheinautomat benutzen:
- Gehe zum Parkautomaten und folge den Anweisungen auf dem Display oder der Beschilderung.
- Option für kostenlosen Parkschein:
- In vielen Fällen gibt es einen Knopf oder eine Taste, auf der etwa "15 Minuten kostenlos" oder "Kurzzeitparken" steht. Diese Funktion bietet dir einen Parkschein für 15 Minuten, ohne eine Zahlung leisten zu müssen.
- Alternativ könnte der Automat dir nach dem Einführen einer Münze oder einer Karte automatisch die Option für die kostenlosen 15 Minuten anzeigen.
- Ticket ausdrucken:
- Nachdem du den entsprechenden Knopf gedrückt hast, wird dir ein Parkschein für die 15 Minuten ausgedruckt. Diesen musst du sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- Begrenzungen beachten:
- Nur einmal pro Parkvorgang: Du darfst die 15 Minuten nicht mehrfach hintereinander nutzen. Wenn die Zeit abgelaufen ist, musst du entweder zahlen oder den Parkplatz verlassen.
- Die genauen Regeln für diese Option können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Informiere dich also im Voraus, ob die 15-Minuten-Regelung in der jeweiligen Stadt oder Zone verfügbar ist.
Alternative: 15 Minuten via Park-App parken
- In vielen Städten gibt es auch Apps wie ParkNow, EasyPark oder PayByPhone, über die du einen kostenlosen Kurzzeitparkvorgang starten kannst.
- Auch hier solltest du die Option für das kostenlose Parken für 15 Minuten wählen.
- Der Ablauf wird in der Regel per App überwacht, ohne dass du ein Ticket ausdrucken musst.
Wichtiger Hinweis:
Nicht jede Stadt oder jeder Parkautomat bietet diese Option an. Es ist also ratsam, vor Ort auf die Beschilderung oder die Hinweise am Parkautomaten zu achten.
Der Knopf oder die Taste für das kostenlose Parken am Parkautomaten variiert je nach Automatenmodell und Hersteller, hat aber in der Regel einige gemeinsame Merkmale:
Typische Merkmale des Knopfs für kostenloses Parken:
- Beschriftung:
- Oft steht auf der Taste oder in der Nähe des Knopfs „15 Minuten kostenlos“, „Kurzzeitparken“ oder ähnlich.
- In manchen Fällen gibt es auch Symbole oder Zeichen, die auf die Funktion hinweisen (zum Beispiel ein kleiner Parkschein-Symbol oder eine Uhr).
- Farbliche Markierung:
- Der Knopf ist manchmal farblich abgehoben, um die kostenlose Parkoption hervorzuheben. Häufig wird eine blaue oder grüne Farbe verwendet, um diesen Knopf von den regulären Bezahlknöpfen abzuheben.
- Position:
- Dieser Knopf befindet sich oft direkt neben den regulären Tasten für die Zeitauswahl oder ist in einem separaten Bereich des Automaten platziert, damit er gut sichtbar und leicht zugänglich ist.
- In modernen Parkautomaten mit einem Touchscreen wird die Option als digitaler Button auf dem Bildschirm angezeigt. Hier steht dann meist ein Text wie "Gratisparken" oder "15 Minuten kostenlos".
Beispiele für die Aufmachung:
- Analog: Ein physischer Knopf, der durch eine bestimmte Farbe oder ein Symbol hervorgehoben ist, und direkt als „15 Min. kostenlos“ beschriftet ist.
- Digital (Touchscreen): Ein Button auf dem Display, der nach der Wahl der Parkdauer die Option „15 Minuten kostenlos“ anbietet.
Was beachten?
- Bei manchen Automaten erscheint diese Option erst, wenn man keine Zahlung eingegeben hat, also bevor man Geld oder eine Karte einführt. Das bedeutet, du drückst diesen Knopf, bevor du irgendwelche Zahlungsinformationen angibst.
Je nach Parkautomaten-Typ kann die Position und die Gestaltung des Knopfs leicht abweichen, aber der Text und/oder die farbliche Abhebung machen ihn in der Regel gut erkennbar.
Das Parken auf einem
Elektroparkplatz (also einem Parkplatz, der speziell für Elektrofahrzeuge mit Ladestation reserviert ist) unterliegt bestimmten Regeln und Voraussetzungen, die in Deutschland je nach Stadt oder Gemeinde variieren können. Hier sind die wichtigsten Informationen:
1. Wer darf auf einem Elektroparkplatz parken?
- Nur Elektrofahrzeuge: Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen (für Elektroautos) oder Fahrzeuge mit Hybridantrieb, die über eine solche Markierung verfügen, auf einem Elektroparkplatz parken.
- Beschilderung beachten: Der Parkplatz muss klar als Elektroparkplatz gekennzeichnet sein. Es kann auch zusätzliche Hinweise geben, z.B. dass nur während des Ladevorgangs geparkt werden darf.
2. Wie lange darf man auf einem Elektroparkplatz parken?
- Begrenzte Parkdauer während des Ladevorgangs: Oft ist die Parkdauer auf Elektroparkplätzen zeitlich begrenzt, insbesondere während des Ladevorgangs. Häufige Begrenzungen sind z.B. 2 Stunden oder 4 Stunden, abhängig von den lokalen Vorschriften.
- Diese Begrenzung wird durch ein Zusatzschild mit einer Zeitangabe wie „2 Std. mit Parkscheibe“ angezeigt.
- Es kann also sein, dass trotz Nutzung des Ladeplatzes eine Parkscheibe notwendig ist, um die erlaubte Parkdauer anzuzeigen.
- Nur während des Ladevorgangs: In vielen Fällen darf der Parkplatz nur während des tatsächlichen Ladevorgangs genutzt werden. Sobald das Fahrzeug vollständig aufgeladen ist, muss der Platz geräumt werden.
3. Parkscheinpflicht
- Öffentliche Elektroparkplätze:
- Auf öffentlichen Parkplätzen, die für Elektrofahrzeuge reserviert sind, kann eine Parkscheinpflicht bestehen, je nach Stadt oder Gemeinde.
- Ein Zusatzschild weist darauf hin, ob ein Parkschein erforderlich ist, und zeigt die maximale Parkdauer an.
- Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge: In manchen Städten ist das Parken für Elektrofahrzeuge auf speziell gekennzeichneten Plätzen kostenlos, während das Laden selbst weiterhin kostenpflichtig ist. Ob ein Parkschein nötig ist, hängt von den lokalen Regeln ab.
- Private Elektroparkplätze(z.B. an Supermärkten oder Einkaufszentren):
- Auf Parkplätzen von Einkaufszentren oder anderen privaten Flächen gibt es oft keine Parkscheinpflicht, aber die Regelungen können variieren. Hier wird die Parkdauer oft durch Beschilderungen geregelt (z.B. maximal 1 Stunde kostenloses Laden).
4. Was ist zu beachten?
- Ladevorgang aktiv halten: Auf vielen Elektroparkplätzen ist das Parken nur während des aktiven Ladevorgangs gestattet. Fahrzeuge, die nicht geladen werden, dürfen diese Plätze nicht blockieren.
- Strafen bei Verstößen: Wenn Sie auf einem Elektroparkplatz parken, ohne ein Elektrofahrzeug zu fahren, oder wenn Sie die maximale Parkdauer überschreiten bzw. keinen Ladevorgang durchführen, droht ein Bußgeld oder eine Abschleppungdes Fahrzeugs.
- Das Bußgeld für das unberechtigte Parken auf einem Elektroparkplatz kann in Deutschland bis zu 55 Euro betragen.
Zusammenfassung:
- Nur Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen auf diesen Plätzen parken.
- Parkdauer ist oft begrenzt und muss per Parkscheibe angezeigt werden, falls dies vorgeschrieben ist.
- Parkscheinpflicht kann bestehen, je nach den örtlichen Vorschriften.
- Das Fahrzeug muss aktiv geladen werden, um den Parkplatz zu nutzen.